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Freiheit statt Vollbeschäftigung

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> Freiheit statt Vollbeschäftigung: Mitteilungen

Beschluss des Sozialgerichts Gotha zur Kürzung von Leistungen beim Arbeitslosengeld II

Vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Medien, dass das Sozialgericht Gotha die Kürzung von Leistungen beim Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erachtet. Nun liegt der Beschluss des Gerichtes vor und steht online zur Verfügung.

Veröffentlicht am 2. Juli 20152. Juli 2015Autor Sascha LiebermannKategorien Arbeitslosengeld II, Sozialgericht Gotha

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