…ein Beitrag von Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen informiert darüber, in welcher Spanne sich ein Grundeinkommen bewegen müsse, wenn man verschiedene Verfahren zur Ermittlung eines Mindesteinkommens (z.B. Pfändungsfreigrenze, Armutsrisikogrenze oder das Warenkorbprinzip) heranziehe. Bezug wird dabei auch auf Werte genommen, die durch Befragungen ermittelt wurden, was von anderer Qualität ist, als die Berechnungsverfahren. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass sie auf Übereinkunft, also auf Vereinbarung, beruhen, denn die definierten Grenzen bzw. Ermittlungsvariablen müssen ebenso definiert werden wie die Einkommensgrenze, siehe auch die Darlegung beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.