Diese Frage stellt Anja Krüger in der taz:
„’Jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat das Recht, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat‘, lautet das Credo. Das gilt als gerecht. Aber wieso eigentlich?“
Diese Frage ist berechtigt, denn was ist der Maßstab dafür, dass die Existenz vorbehaltlos gesichert, also unverfügbar sein soll? Es ist das Individuum selbst als unhintergehbarer Bezugspunkt der politischen Ordnung, man schaue nur in Art. 20 (2) GG. Dahinter hinkt unser Sozialstaat bislang hinterher. Dann schreibt sie:
„Das richtige Mittel gegen Altersarmut ist eine staatliche, deutlich über der Armutsgrenze liegende Mindestrente für alle, auch für die, die keine langen Versicherungszeiten haben. Jede Grenze, jede Zugangsbarriere muss dem als Willkür erscheinen, der nicht darüber kommt. Und: Die Lebensleistung eines Menschen spiegelt sich nicht in seinen Rentenansprüchen.“
Der Schlusssatz ist famos, denn damit trifft die Autorin den Nagel auf den Kopf. Existenzsicherung als Fürsorgeverpflichtung eines Gemeinwesens darf nicht von Erwerbstätigkeit abhängen, könnte daraus geschlossen werden. Lebensleistung lässt sich ohnehin nicht messen und in daraus resultierende Ansprüche umlegen. Wer es versucht, landet in der Gegenwart dabei, Leistung nur in Preisen zu erfassen. Leistungslohn ist eine Illusion, eine willkürliche Vereinbarung. Weil das so ist, ist der Vorschlag der Autorin konsequent, aber nicht konsequent genug. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen reicht weiter.
Sascha Liebermann