Einen solchen wirksamen Schutzschirm kann es nicht geben, weil Beschäftigungsverhältnisse nicht staatlich organisiert werden können. Staatlich organisiert werden kann eine Einkommensgarantie. Die Jugendlichen probieren sich dann schon aus & finden ihre Tätigkeit. #BGE M. Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 30, 2020