Ein Versuch, Argumente abzutun und sie als Resultat einer „Fan“-Haltung zu degradieren…

…- das ist noch weniger als eine „subjektive Präferenz“. Es stuft sie zu einer unergründlichen, gefühlsmäßigen Verbundenheit herab. Auch Ulrich Schulte hatte in der taz schon diese Einordnung genutzt; Götz W. Werner hatte einst gesagt, die BGE-Diskussion brauche keine Fan-Kultur, um deutlich zu machen, dass es nicht von selbst kommen werde. Noch drastischer als die Fan-Degradierung hat es einst Hans-Olaf Henkel ausgedrückt, der BGE-Befürworter als „Rattenfänger“ bezeichnete. Überhaupt ist die Vorstellung, durch den Vorschlag eines BGEs würden andere zu etwas verführt, das ihnen nicht zum Guten gereichte, nicht so selten, siehe die Rede vom „verführerischen Gift“ und der „Stilllegungsprämie“.

Sascha Liebermann