„1.“ und „2.“ meint die beiden Verdrehungen. Eine Lohnersatzleistung kann dem Namen „Bürgergeld“ nicht gerecht werden. Deshalb ist es alles gleichermaßen ein Etikettenschwindel, was eine Lohnersatzleistung als „Bürgergeld“ bezeichnet; ganz gleich, wie hoch Steuer auf Zuverdienst
— BGE Eisenach (@bge_esa) February 6, 2022