https://t.co/JVInOck95U@verdi_Jugend zum #BGE:
„Durch den Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung bedarfsorientierter Sonderzahlungen könnte es..zu einer..Schlechterstellung kommen.“
Nein, es ersetzt nur bis zu seiner Höhe.
Anspruch auf Sonderbedarf bleibt bedarfsgeprüft.
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 17, 2022
…denn eine solche träte ein, wenn es mit Einführung eines BGEs gar keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr gäbe, aus einem BGE leitet sich das jedoch nicht ab, auch wenn es Stimmen gibt, die genau eine solche vollständige Ersetzung befürworten. Die stigmatisierenden Folgen der Bedürftigkeitsprüfung scheinen die ver.di-Jugend hingegen nicht zu stören – ein blinder Fleck?
Sascha Liebermann