Einzig das #BGE gilt dem Bürger als Bürger. Der Lohn gilt dem Bürger als Erwerbstätigen & die Lohnersatzleistung dem Bürger als Nicht-Erwerbstätigen. Deshalb verdient nur es die Bezeichnung „Bürgergeld“. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) July 2, 2022