Diese Frage stellt sich, wenn man eine Pressemitteilung der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände e. V. liest (auf deren Internetseite konnte ich sie nicht finden). Es heißt dort:
„Wir brauchen jede und jeden im Arbeitsmarkt. Arbeitskräftemangel bekämpft man nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Das Aussetzen der Sanktionen bei gleichzeitigen sehr großzügigen Regelungen zum Vermögensschutz durch den sog. vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende wäre faktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen.“
Da es nur um eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen geht bislang (bis Jahresende) und selbst das vorgeschlagene Bürgergeld eine Mitwirkungsverpflichtung kennt, ist der Schritt zum BGE doch noch ziemlich weit, denn wo es Mitwirkungspflichten geben soll, muss es Sanktionsinstrumente geben. Außerdem muss ALG II immer noch beantragt werden, auch das unterscheidet es vom BGE. Die Furcht des BDA vor einem BGE muss erheblich sein, wenn er sie hier vorbringt, dabei vergisst er nicht nur genau hinzuschauen, sondern er verliert auch das Verhältnis von Arbeitskrafteinsatz und Wertschöpfung aus den Augen. Man braucht eben nicht „jede und jeden im Arbeitsmarkt“, sondern diejenigen, die eine entsprechende Leistungsbereitschaft haben und in vielerlei Hinsicht Aufgaben verlässlich übernehmen können und wollen. Keinem Bäcker ist damit geholfen, wenn er Mitarbeiter stetig beaufsichtigen muss, was dennoch manche nicht davon abhält, schärfere Sanktionen zu fordern (siehe hier und hier). Außerdem stellt sich die Frage, wo in welchem Umfang Arbeitsgänge auf Automaten übertragbar sind und inwiefern hier noch vieles möglich ist, das nicht genutzt wird – auch das diente der Wertschöpfung und der Rückgewinnung von Lebenszeit. Dort, wo eine Automatisierung nicht möglich ist, wäre über Arbeitsbedingungen zu reden, und wer es damit ernst meint, muss ein BGE nicht fürchten, denn an Leistungsbereitschaft mangelt es nicht, wie die Pressemitteilung selbst erkennen lässt: