Wie es sich damit verhält, bearbeitet ein Beitrag der „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018. Dieser Beitrag sei hier verlinkt, weil in Diskussionen nach Vorträgen zum Bedingungslosen Grundeinkommen immer wieder die Frage gestellt wird, ob nach Einführung eines solchen nicht EU-Bürger dann auch Anspruch darauf hätten. Das ist nicht der Fall und unterliegt genauen Regelungen, die gleichermaßen nach Einführung eines BGE gelten können.
Sascha Liebermann