Wer fördert wen? Stiftungen, private Wohltätigkeit und Förderzwecke…

… diese Frage näher zu betrachten, wenn es um das Verhältnis von Förderern (wie z. B. Stifungen) und Geförderten geht, scheint wenig interessant, liegt doch auf der flachen Hand, worum es geht. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die über soviel Vermögen verfügen, welches sie nicht für sich selbst benötigen und deswegen für andere einsetzen oder sogar stiften. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, denen es genau an solchem Vermögen oder gar Einkommen mangelt, um Ideen und Ziele zu verfolgen, die sie für wirklich wichtig erachten – sehr häufig betrifft dies künsterlerische Vorhaben, aber auch Forschung und Bürgerinitiativen. Für letztere ist es die Herausforderung, auf der Seite der Förderbereiten jemanden zu finden, der sich mit ihrem Vorhaben verbinden will, es als förderwürdig erachtet. Manche Projekte werden dadurch erst möglich, anderen wird die Aussicht auf eine kontinuierliche Weiterführung eröffnet. Private Förderung kann kurze Wege gehen, kann umkompliziert erfolgen, gerade weil sie sich nicht an Verfahren wie in öffentlichen Ausschreibungen zu halten hat. Dem korrespondiert allerdings die Willkür, mit der Förderversprechen erfolgen, die außerordentliche Abhängigkeit vom guten Willen der Förderer, die genauso plötzlich, wie sie erschienen sind, wieder verschwinden können. Der Geförderte hat keinen Anspruch auf die Förderung, er kann nichts einklagen (anders als bei sozialstaatlichen Alimentierungen), es gibt keinen Rechtsweg – zumindest nicht für außervertragliche Angelegenheiten. Manchen wird dieses Phänomen vertraut sein, vielleicht haben sie selbst schon Erfahrungen damit gesammelt.

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