…so lautet ein Beitrag auf der Website des Norddeutschen Rundfunks, den wir schon im August knapp kommentiert hatten. Er ist nun im Rahmen der ARD-Themenwoche „Gerechtigkeit“ wieder veröffentlicht worden. Der Autor behauptet, dass ein BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetze, nennt dafür aber keine Quelle, auf die er sich bezieht. Zwar gibt es Befürworter, die das so sehen, in diese Richtung argumentiert Thomas Straubhaar. Etliche andere sehen das aber nicht so, dazu gehört u.a. Götz W. Werner, der im Beitrag erwähnt wird.