Ein aktueller Beitrag mit dem Titel „Der Preis des Elterngeldes“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. August 2008 weist auf praktische Schwierigkeiten hin, die den Versprechungen, die einst gemacht wurden, entgegenstehen.
Ziel des Elterngeldes ist es, wie wir der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, entnehmen können: „Die Entscheidung für Familie und für Kinder und für ihre Betreuung ist immer individuell und privat. Der Staat kann und will jungen Eltern nichts vorschreiben.“
Genau dies aber macht das Elterngeld indirekt, in dem es ein Ideal errichtet: Eltern, die berufstätig waren, werden anders behandelt als solche, die es nicht waren.
Das Hin und Her in der Diskussion, die Bedingungen, an die wiederum die Gewährung von Leistungen wie das Elterngeld gebunden sind, haben eine Möglichkeit ganz verschüttet. Wenn die Eltern sich entscheiden können sollen, wie sie sich zur Elternschaft stellen, ob sie Beruf und Familie vereinbaren wollen oder nicht, dann sollten wir ihnen doch viel mehr Möglichkeiten zur Entscheidung geben. Nur das Kindergeld gewähren wir bislang, ohne es ins Verhältnis zur Erwerbsarbeit zu setzen. Beim Elterngeld sieht dies schon anders aus, wir schaffen zwei Klassen von Eltern, ehemals Erwerbstätige und andere. Damit signalisieren wir, dass erwerbstätige Eltern einen größeren Wert für uns haben als andere. Wir haben mit dem Elterngeld nun zwei Klassen von Eltern, besser und schlechter verdienende, und damit Kinder, die in besser und schlechter gestellten Familien aufwachsen.
Wie viel einfacher und weitreichender könnte unsere Familienpolitik sein, wenn wir diese Verbindung aufgäben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Eltern wie Kinder gleichermaßen, erlaubte eine andere Politik. Eine Familie mit zwei Kindern erhielte, unabhängig von Erwerbsleistung, vier Grundeinkommen. In ausreichender Höhe könnten Eltern damit wirklich frei entscheiden, ob sie für ihre Kinder zuhause bleiben oder das Grundeinkommen nutzen wollen, um vielleicht auch aus eigener Initiative, Betreuungsplätze zu organisieren und zu bezahlen, wo öffentliche fehlen. Mit dem Grundeinkommen wären sie dazu imstande. Die Familienpolitik würde näher an die Familie heranrücken, Entscheidungen wirklich in ihre Hände legen.
Nun könnte eingewandt werden, dieser Vorschlag sei weit weg, gar utopisch. In der Tat, denn noch haben wir ein bGE nicht. Doch, wie die öffentliche Diskussion zeigt, in der die Stimmen lauter geworden sind, die eine Diskussion darüber wünschen, könnte die Utopie bald gegenwärtig sein.
Mögliche erste Schritte könnten sein: Bloße Feststellung des Bedarfs für ALG II, aber keine weiteren Kontroll- und Zwangsmaßnahmen; Abschaffung der Anrechnung von Zuverdiensten auf ALG II; Erhöhung des Kindergeldes auf eine Höhe, dass Eltern mit ihm auch in der Lage wären, Betreuungsplätze zu finanzieren; Erhöhung der ALG II-Regelsätze. Weitere ließen sich nennen, doch bei all den Überlegungen zum Einstieg bleibt es entscheidend, wo diese Schritte denn hinführen sollen. Sie können also nur ein Einstieg sein, mehr nicht. (Vgl. auch die Diskussion um die Vorschläge von Götz W. Werner sowie seinen jüngsten Beitrag in der Frankfurter Rundschau zum Grundeinkommen für Kinder)
Die Erwerbsarbeit würde Schritt um Schritt vom Podest geholt, auf das wir sie heute stellen, Eltern wie Kinder wären als Eltern und Kinder gleichgestellt. Wir brächen zu anderen Ufern auf, an denen das bedingungslose Grundeinkommen schon auf uns wartet. Wir müssen nur wollen.
Sascha Liebermann