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Freiheit statt Vollbeschäftigung

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[:de]“Das staatlich garantierte Minimum beträgt […] 70 Prozent des Existenzminimums“[:]

[:de]

„Das staatlich garantierte Minimum beträgt ab sofort nicht mehr null, sondern 70 Prozent des menschenwürdigen Existenzminimums.“#Sanktionen #BGE #Grundeinkommen https://t.co/R0gluBl3HO

— BGE Eisenach (@bge_esa) 12. November 2019

[:]

Veröffentlicht am 14. November 20195. Dezember 2019Autor Sascha LiebermannKategorien BGE Eisenach, Inge Hannemann

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