Hartz IV = Bedingungsloses Grundeinkommen? Piketty verwirrt oder eher die Berichterstattung?

In einem Beitrag von Anja Ettel und Tobias Kaiser auf Welt Online „Bedingungsloses Grundeinkommen ist erst der Anfang“ zum im nächsten Frühjahr auf Deutsch erscheinenden neuen Buch von Thomas Piketty findet sich folgende Passage:

„Keinesfalls allerdings dürfe dieses Staatserbe mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwechselt werden, sagt der Ökonom. Und es sei schon gar nicht eine Konkurrenzvorschlag. ‚Ich bin für ein bedingungsloses Grundeinkommen, und in den meisten europäischen Ländern haben wir das ja bereits‘, sagt er und spricht damit Sozialleistungen wie Hartz IV an, auf das jedermann Anrecht hat. ‚Aber das bedingungslose Grundeinkommen ist erst der Anfang, es genügt nicht, wenn man wirklich Geld und Macht durch die Gesellschaft zirkulieren lassen will.'“

Hat er das wirklich gesagt? Zwar ist es zutreffend, dass es Sozialleistungen gibt, die als Rechtsanspruch niedergelegt sind, doch die Frage, ob der Anspruch geltend gemacht werden kann, hängt von Bedürftigkeit ab, ist also gerade nicht bedingungslos. Kaum vorstellbar, dass Piketty dieser Zusammenhang nicht klar sein sollte, man kann gespannt sein, ob noch anderes von ihm zu lesen sein wird. Dass ein BGE erhebliche Machtverteilung bedeutet, wenn jemand – vorausgesetzt, es ist ausreichend hoch – nicht von Erwerbsbedingungen abhängt, um Einkommen zu sichern, damit tun sich manche schwer.

Das von Piketty vorgeschlagene „Staatserbe“ wurde vor vielen Jahren schon einmal diskutiert. Als „stakeholder grant“ hatten es Bruce A. Ackermann und Anne Alstott in die Debatte geworfen, siehe den Band Redesigning Redistribution.

Sascha Liebermann