Das #BGE verhält sich indifferent zu Löhnen. Es könnte ebenso zu höheren Löhnen führen.
Es vergeudet nichts. Wenn es das täte, dann täte es auch der heutige Steuerfreibetrag. Komischerweise sagt das niemand.
Anspruch auf Mehrbedarf bleibt bedarfsgeprüft bestehen.
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 26, 2020
Wichtig ist hier auch, dass nach Einführung eines BGE Löhne einen anderen Status haben. Während sie heute immer auch die Existenzsicherung bei Erwerbstätigen übernehmen sollten (das ist die im Lohn versteckte Seite, hier u.a. auch die Aufgabe des Mindestlohns), wäre das bei einem BGE nicht mehr nötig. Von daher könnten sie also niedriger ausfallen, ohne dass dies zu einem Niedrigkeinkommen (Summe aus BGE + Lohn) führen muss (siehe auch hier und hier). Dazu gesellen sich manche Behauptungen in de Masis Ausführungen.
De Masis Vorbehalte gegen das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen, das jüngst vorgestellt wurde, sind nachvollziehbar und treffen heikle Punkte. Es ist eben ein Feldexperiment mit all seinen Beschränkungen und auch Gefahren.
De Masi hatte sich schon einmal zum BGE geäußert, siehe hier.
Sascha Liebermann