Vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Medien, dass das Sozialgericht Gotha die Kürzung von Leistungen beim Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erachtet. Nun liegt der Beschluss des Gerichtes vor und steht online zur Verfügung.
Vor einigen Wochen ging die Meldung durch die Medien, dass das Sozialgericht Gotha die Kürzung von Leistungen beim Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erachtet. Nun liegt der Beschluss des Gerichtes vor und steht online zur Verfügung.