SPD Rhein Erft legt nach – eine Veranstaltung mit Götz W. Werner

Wir hatten wiederholt über die Aktivitäten der SPD Rhein Erft berichtet, die sich erst jüngst für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen und es in die Grundsatzdiskussion der Partei eingebracht hat. Nun geht die Diskussion weiter – am 15. September mit Götz W. Werner: Einladung

Meinungsumfrage statt öffentlicher Streit – zur Begründung eines „minimalen Existenzgeldes“ (Minimex)

Die Hamburger BAT-Stiftung für Zukunftsfragen hat sich für ein „minimales Existenzgeld“ ausgesprochen und das zu einem Zeitpunkt, da mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ein durchdachter und in seinen vielfältigen möglichen Wirkungen dargelegter Vorschlag längst in der Diskussion ist. Ein Rückfall, ein schlechter Witz oder will man sich einfach als großartige Neuerer präsentieren?

In einem Interview mit Horst Opaschowski in der taz ist der Geist zu erkennen, der in dem Vorschlag weht. Auf die Frage der Interviewer, ob das Nichtstun gefördert werde, sagt Herr Opaschowski:

„Der Mensch ist auf Leistung programmiert. Menschen wollen immer etwas haben, das andere nicht besitzen. Sie wollen mehr Geld und sich damit von anderen abgrenzen. 86 Prozent der Befragten wollen weiterarbeiten. Der Wettbewerb ist im Menschen angelegt.“

Daß die Menschen sich einsetzen wollen, das weiß jedes Kind, man muß nur in die Welt schauen, um das festzustellen, es bedarf dazu keiner wissenschaftlichen Untersuchung. Einige schauen eben darüber hinweg und fragen sich nicht, was der Grund dafür ist, daß manche sich nicht engagieren. Diese Einsicht wird nun verbunden mit einer – wie soll man sagen – „kleinbürgerlichen“, die im Neid den Antrieb zu Leistung erkennt. Hilfsbereitschaft, Solidarität und bürgerschaftliches Engagement lassen sich damit nicht erklären.

Die Höhe des Betrages (580 €) soll an gegenwärtigen Leistungen anschließen. Es ist ein Rechenmodell, das nach systematischen Zusammenhängen nicht fragt. Aus diesem Grund wird von Bürgern und Demokratie, von Gemeinwesen und Solidarität auch nicht gesprochen. Da die „Leistungsfähigen“ die Finanzierung tragen, so Opaschowski, sollen sie nicht über Gebühr belastet werden. Es sind aber nicht die „Leistungsfähigen“, die den Fortbestand des Gemeinwesens sichern, sondern es ist die Loyalität der Bürger, ganz gleich, welche Erwerbsleistung sie erbringen.

Während der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auch als Bürgereinkommen zu verstehen ist, gibt sich das „minimale Existenzgeld“ als Armenversorgung mit Gegenleistungsverpflichtung zu erkennen. Konsequent heißt es:

„Außerdem soll das Existenzgeld nach Meinung der Bevölkerung nicht bedingungslos bleiben. Soziale Dienste könnten Pflicht werden oder werden auf die Rente angerechnet. Das wird dann beispielsweise auch Kindererziehungszeit für Frauen sein.“

Und in der Vorstellung der Studie heißt es:

„Das Votum der Bevölkerung richtet sich eindeutig gegen die Anhänger eines ‚bedingungslosen Grundeinkommens‘, für dessen Erhalt es keinerlei Bedingungen gibt und auch Spitzenverdiener das Grundeinkommen beziehen sollen – ob sie es brauchen oder nicht. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung widerspricht eine solche Option den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit.“

Hier wird wissenschaftliche Seriosität auf der Grundlage von Meinungsumfragen vorgegaukelt – doch Meinungsumfragen sind oberflächlich und statisch.

Da der Vorschlag eines BGE nicht den bisherigen Sicherungssystemen entspricht, löst er Befremden aus, das ist normal. Allerdings beruht dieses Befremden auch häufig darauf, sich mit den Folgen und Möglichkeiten des Vorschlags nicht auseinandergesetzt zu haben. Wo dies geschieht, und die Diskussion ist in Deutschland hier erst am Anfang, können sich Meinungen ändern – das ist entscheidend.

Opaschowski und die Stiftung wollen Argumente offenbar durch Meinungsumfragen ersetzen, statt den Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung durch Argumente zu fördern. Sicherlich kann der Tag kommen, an dem dem BGE eine Absage erteilt wird, dann wollen die Bürger es eben nicht. Doch dieser Tag ist noch fern und alles spricht bislang eher dafür, daß das BGE tatsächlich die weitreichendste Lösung vieler Probleme verspricht, es ist weitreichender als alle anderen Vorschläge.

Sich auf Meinungsumfragen zu stützen, bevor der Versuch unternommen wurde, eine öffentliche Diskussion auch in der Breite anzuregen und zu führen, kommt einer Selbstentmachtung der Bürger gleich.

Nachtrag: Einem Hinweis von Jörg Walter folgend, möchten wir darauf hinweisen, daß die Befragung laut Hinweis einer Grafik Personen ab dem 14 Lebensjahr beinhaltet. Abgesehen von der Tauglichkeit von standardisierten Befragungen im allgemeinen ist zu bezweifeln, daß Jugendliche und Adoleszente die Folgen eines Existenzminimus angemessen einschätzen können.

Sascha Liebermann

Wie aus dem bedingungslosen Grundeinkommen ein Erziehungsinstrument wird – Anmerkungen zur Grünen Grundsicherung

Wiederholt haben wir den Entwurf einer Grünen Grundsicherung von Manuel Emmler und Thomas Poreski kommentiert (Kommentar 1, Kommentar 2). Wir wollten dabei aufzeigen, wie wenig vom BGE übrigbleibt, wenn aus zu frühen polittaktischen Gründen, die Idee zurechtgestutzt wird, bevor ihre Tragweite deutlich und in der öffentlichen Debatte angekommen ist.

Einem Hinweis von Matthias Dilthey folgend, wollen wir hier auf eine weitere Vergabebedingung eingehen, die sich auf Seite 10 des Entwurfs findet. Dort heißt es:

„Die Ausbezahlung der Kindergrundsicherung ist gekoppelt an den Besuch eines anerkannten Halbtagskindergartens (ab dem 3. Lebensjahr), sowie bei schulpflichtigen Kindern an den Schulbesuch im Inland.“

Daß überhaupt ein reduzierter Betrag vorgesehen ist, versteht sich auch nicht von selbst, wenngleich eine solche Überlegung zumindest bedenkenswert ist. Allerdings keineswegs bedenkenswert ist die Einführung einer Pflicht, Kinder in einem Halbtagskindergarten unterzubringen, wenn Eltern die Kindergrundsicherung beziehen wollen. Zwar befinden sich Emmler und Poreski hier in guter Gesellschaft mit unser Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, doch das zeigt nur, wie weit verbreitet die Vorstellung ist, Bildung oder Kinderbetreuung müsse erzwungen werden (siehe auch das „Elterngeld“).

Wer Eltern nicht zutraut, daß sie in der Regel für ihr Kinder das Beste wollen, der benötigt solche Regulierungen. Begründet werden sie meist mit dem Verweis darauf, wie viele Eltern heute ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Weil es das gibt, weil es also Ausnahmen gibt, muß man die Regel danach richten. Weil es Ausnahmen gibt, müssen alle nach ihnen beurteilt werden. Hier soll der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben werden. Dabei wird darüber hinweggegangen, daß wir heute in dieser Hinsicht liberaler sind. Wo Eltern tatsächlich ihrer Verantwortung nicht nachkommen, da haben wir zum Wohl des Kindes das Kinder- und Jugendhilfegesetz geschaffen. Es erlaubt dem Jugendamt eine Intervention zum Wohl des Kindes.

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Selbstbestimmung der Bürger oder Bevormundung durch Erziehungsprogramme? – Anmerkungen zum neuen Buch von Wolfgang Engler

Im Frühjahr 2005 ist Wolfgang Englers Buch „Bürger, ohne Arbeit“ erschienen. In diesem Buch findet man manches zum BGE und auch manch Widersprüchliches. Nun legt er ein zweites Buch vor, das sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt: „Unerhörte Freiheit. Bildung und Arbeit in Zukunft“. Was haben wir davon zu erwarten? Auch wenn wird das Buch nicht direkt besprechen können, so läßt doch der Ankündigungstext Schlüsse zu, die wir mit Äußerungen aus den vergangenen Jahren bekräftigen können.

In einem Gespräch mit Matthias Greffrath, das in der taz abgedruckt war, äußerte sich Engler folgendermaßen:

„Engler: Nein. Es geht darum, Menschen so auszubilden, dass sie mit einem Grundeinkommen etwas für ihr Leben anzufangen wissen. In Kitas, Schulen, Familien und weiterbildenden Einrichtungen müssten Menschen für mehrere Existenzformen präpariert werden: eine, die um den Beruf kreist, und eine für ein Leben ohne Arbeit – weil Menschen nicht reinfinden in die Arbeitswelt, weil sie nicht können oder wollen. Bildungsbemühungen müssen die Voraussetzung für das Grundeinkommen sein. Denn diese Menschen müssen uns, den ‚Financiers’, ein Leben vorführen, mit dem wir wenigstens liebäugeln können.“

Klingt ganz nach Menschenzoo: Die Ungebildeten, die ausschließlich vom BGE leben, müssen den gebildeten Leistungsträgern erst beweisen, daß sie zu einem selbstbestimmten Leben fähig sind, bevor sie ein Grundeinkommen erhalten. Wäre es übertrieben, diese Haltung als reaktionär zu bezeichnen? Keineswegs, sie führt nämlich in eine Zeit zurück, in der es keine souveränen Bürger gab. Wo die Stellung des Einzelnen als Bürger von einer Bedingung abhängig gemacht wird – Bildung –, sind wir in vordemokratischen Zeiten gelandet, da helfen alle netten Vokabeln nichts, die sich in Englers Ausführungen sonst noch finden. Statt unsere Gemeinschaft von Bürgern zu stärken, führt seine Version des BGE zur Erziehungsdiktatur. Die Bildungsverpflichtung greift noch weiter in die Selbstbestimmung ein, als es die Erwerbsverpflichtung tut. Jetzige, wenn auch schon in Gefahr geratene Schonräume im Bildungswesen, in denen die Erwerbsorientierung kaum eine Rolle spielt, sollen offenbar ausdrüchklich der Bürgereziehung dienen. Damit wäre politische Freiheit verloren.

Statt einer fremdbestimmten Vorstellung von Bildung, die erst den Menschen zum Menschen mache, lebt eine Demokratie von der Selbstbestimmung der Bürger, ganz wie echte Bildung Selbstbestimmung voraussetzt.

Ist nun das BGE naiv, wie Engler meint, oder Engler naiv-reaktionär? Es hat in Deutschland eine gewisse Tradition, nach einem Bürger-TÜV zu rufen, wenn man den Bürgern mißtraut. Darin wird die Rettung der Demokratie erblickt, es würde sie aber vielmehr zerstören.

Erschreckend sind nicht diejenigen, die mit ihrem Leben nichts anzufangen wissen. Sie werden sich Hilfe und Rat suchen, wenn sie sie benötigen. Und wenn sie es nicht tun, ist das ihr gutes Recht, solange sie andere nicht gefährden. Erschreckend sind diejenigen, die anderen gerne einen Mangel bescheinigen und eine mögliche Kur nicht den Betroffenen überlassen, sondern sie zum „rechten Leben“ anleiten wollen.

Offenbar haben sich die Fronten verschoben. Nicht mehr die offenkundigen Kritiker sind es, vor denen sich die Befürworter in Acht nehmen müssen. Es sind manche Befürworter selbst, die das BGE in eine Erziehungsprämie umwandeln wollen.

Ein wirkliches BGE ist die Voraussetzung dafür, daß wir uns auch als Bürger auf gleicher Augenhöhe begegnen – wohlan denn, nehmen wir es in die Hand.

Sascha Liebermann

"Freiheit durch Bedingungslosigkeit" – ins Russische und Ukrainische übersetzt

Eine überarbeitete Fassung des Beitrages „Freiheit durch Bedingungslosigkeit“ von Sascha Liebermann, ursprünglich für die Tagung Zukunft der Gerechtigkeit (2004) verfaßt, ist ins Russische und Ukrainische übersetzt worden. Dies geschah auf Initiative von Jörg Drescher, der einen Band Die Idee eines Emanzipatorischen Bedingungslosen Grundeinkommens in Rußland und der Ukraine veröffentlichen will und gegenwärtig Verlage sucht.