Antje Schrupp ist jüngst in ihrem Blog dieser Frage nachgegangen und hat sich dabei u.a. mit Ausführungen von mir beschäftigt, die in einem Video dokumentiert sind. Sie kritisiert, dass es bei bGE-Befürwortern einen blinden Fleck gebe:
„Das Liebermann-Modell (und viele männliche Grundeinkommens-Befürworter argumentieren ähnlich) baut darauf, dass sich mit dem Grundeinkommen neue Aushandlungsprozesse initiieren lassen, die dann höchstwahrscheinlich auf eine bessere Lösung als heute hinauslaufen. Das glaube ich in der Tat auch. Das Problem an dieser Idee ist nur, dass dieser Plan bei den meisten der klassischen Fürsorgearbeiten nicht funktionieren kann: Wenn Babies gewickelt und gefüttert werden müssen, wenn Alte versorgt werden müssen, dann kann man es nicht drauf ankommen lassen. Dann ist die Möglichkeit, dass es heute eben mal niemand macht, weil grad keiner Lust hat, keine Option, die wir zulassen können. Hier haben wir es nämlich nicht mit Dingen zu tun, sondern mit Menschen, mit Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und zwar jetzt und sofort.“
Weiter heißt es:
„Deshalb [damit diese Tätigkeiten auch zukünftig erledigt werden, S.L.] brauchen wir an dieser Stelle eine Kulturdebatte, die die Freiheit, die ein Grundeinkommen bedeuten würde, nicht nur dahingehend interpretiert, dass wir dann alle „selbstbestimmt und autonom“ tun können, wonach uns der Sinn steht. Sondern wir müssen diese Freiheit dahingehend interpretieren, dass sie auch für die Einzelnen die Verpflichtung beinhaltet, das Notwendige zu sehen und sich ganz konkret für die Bedürftigkeit anderer Menschen (und idealerweise dann auch noch für andere Notwendigkeiten, wie das Kloputzen) verantwortlich zu fühlen.“
In der Tat geht es um wichtige Aufgaben, es geht auch um die Würde des Menschen, es geht aber auch um Demokratie. Dennoch erweist sich der „blinde Fleck“ als eine Herausforderung, deren Bewältigung nicht „sichergestellt werden“ kann, wie Antje Schrupp sich erhofft, zumindest nicht, ohne die Freiheit wieder aufzugeben, die mit dem bGE gestärkt werden soll. Auch heute gilt, dass 1) manche Tätigkeiten nicht übernommen werden, weil sich niemand dazu bereit erklärt und 2) eine Zwangsverpflichtung zum einen den Grundfesten der Demokratie widerspricht, zum anderen dem, was erreicht werden soll. Es bleibt nur eine öffentliche Debatte darüber, wie wir zu solchen Aufgaben stehen, Frau Schrupp spricht von Kulturdebatte, mehr ist nicht möglich, es sei denn, ein Zwangsdienst soll doch in Erwägung gezogen werden. Das sieht sie nicht vor, aber Formulierungen wie diese „Sondern wir müssen diese Freiheit dahingehend interpretieren, dass sie auch für die Einzelnen die Verpflichtung beinhaltet, das Notwendige zu sehen“ sind unklar. Was geschieht denn, wenn das „Notwendige“ nicht gesehen wird, wenn jemand die Verantwortung nicht übernehmen will? Wird dann doch eine Zwangsabordnung durchgeführt? Was wäre damit wohl erreicht?
Auf der Website gibt es zahlreiche Kommentare zum Beitrag, die deutlich machen, wie lebendig und differenziert die Diskussion um das bGE schon ist. Besonders herausheben möchte ich die Beiträge von Henrik Wittenberg (BGE-Köln), der den Finger in die Wunde legt, die die Freiheit schlägt.
Sascha Liebermann