Kommt es auf den Kündigungsschutz zu sprechen, der nach Einführung eines BGE in der heutigen Form zur Disposition stehen könnte, liegen die Nerven blank. Das zumindest war anlässlich eines Treffens der Sozialpiraten, am 21. und 22. Juli in Essen, zu erkennen (Videomitschnitte sollen demnächst online gestellt werden).
Weshalb sorgt ein solcher Gedanke für Aufregung? In Essen spielte womöglich die Neigung des Referenten eine Rolle, solche Möglichkeiten als „Fakten“ hinzustellen. In der Tat hängt es vom politischen Willen ab, wie dann mit dem Kündigungsschutz verfahren wird, der tatsächlich nicht mehr dieselben Schutzfunktionen bieten müsste wie heute. Ein Faktum, dass er wegfiele, ist das keineswegs. Das alleine genügt jedoch nicht, wie die Einwände zeigten, die Aufregung in dieser Frage zu erklären. Liegt es womöglich daran, dass zu wenig klar ist, was der Kündigungsschutz heute regelt oder ist die Aufregung noch eine, die aus der Überbewertung von Erwerbstätigkeit herrührt? Denn heute ist es notwendig, den Arbeitsplatz als Einkommensquelle zu schützen, dazu soll der Kündigungsschutz dienen. Doch, vor Kündigung schützt er nicht, er legt lediglich Bedingungen fest, regelt das Vorgehen und definiert den Zeitpunkt.
Wenn der Einzelne durch das BGE eine andere Verhandlungsposition hätte, weshalb benötigten wir dann noch den Kündigungsschutz in der heutigen Form? Wie sich in der Diskussion zeigte, ging es auch ganz schnell nicht mehr alleine um den Kündigungsschutz, es ging auch um die Sicherung eines Lebensstandards, zu der der Kündigungsschutz mittelbar, die Arbeitslosenversicherung unmittelbar beiträgt. Auch sie könnte, so ein ausreichend hohes BGE eingeführt wäre, hinfällig oder auf freiwilliger Basis weitergeführt werden. Mit der Einführung eines BGE stellen sich grundsätzliche Fragen, die wir beantworten müssen. Ist es z.B. Aufgabe des Gemeinwesens, zur Sicherung eines Lebensstandards beizutragen? Oder ist die Entscheidung für einen bestimmten Lebensstand oberhalb des BGE eine Privatangelegenheit? Wäre es nicht so, dass gerade das BGE erlaubt, gegen einen Einkommensverlust vorzubauen? Für Familien gälte die Sorge um den Lebensstandard ohnehin nicht, wären sie mit einem BGE ungleich besser abgesichert.
Dass solche Fragen „heiß“ sind, lässt Rückschlüsse auf unsere Werthaltungen zu, die sich eben vor dem Hintergrund einer Überbewertung von Erwerbstätigkeit gebildet haben. Sie sind wohl auch Ausdruck eines besonderen Bedürfnisses nach Sicherheit und Schutz über ein BGE hinaus. „Heiße“ Fragen sind solche danach, was wir für richtig halten. Es geht um: Lebensstandardsicherung oder Gleichheit der Bürger (siehe auch hier)?
Sascha Liebermann
P.S.: In diesen Zusammenhang passt auch die Diskussion um Mindestlohn und BGE. Hier ein Beitrag von Herbert Wilkens, der auf darin auch auf meine Kritik an der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn Bezug nimmt.