In einem Gespräch mit „jung und naiv“ hat sich Gregor Gysi wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert (Danke für den Hinweis an Christoph Guthmann). Gysi sagt folgendes:
„Das geht nicht, glaube ich, weil ich denen, die arbeiten, erklären muss, warum dann auch derjenige, der einfach keine Lust hat, der faul ist, warum sie den, für den unentlohnt, ohne dass sie Geld bekommen, mitarbeiten müssen, damit der alles zur Verfügung gestellt bekommt.“ Auf diese Passage folgt sein Plädoyer für eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Arbeitslose.
Sind Arbeitslose bei ihm gleichgesetzt mit Arbeitsuchenden, also mit Arbeitswilligen? Nur wenn Gysi diese gleichsetzt, also eine Prüfung der Arbeitswilligkeit voraussetzt und solche Arbeitslose meint, die sie bestehen, kann er sie von den anderen unterscheiden, die er als faul bezeichnet. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung also für arbeitswillige Arbeitslose, nicht aber für alle Arbeitslosen? Und was ist mit den anderen, die in anderen Aufgaben ihre Aufgabe entdecken, sollen sie nicht auf Basis einer Mindestsicherung die Möglichkeit erhalten, diese Aufgaben wahrzunehmen? So muss er es wohl meinen, doch von einer sanktionsfreien Mindestsicherung im Allgemeinen kann dann nicht gesprochen werden – sie bleibt eine schöne rhetorische Blase, in der sich der Sprecher wohlfühlen und sein Gewissen beruhigen kann. Überhaupt, in einem System sozialer Sicherung, dass alle Mindestsicherungen, die es vorsieht, von Erwerbsarbeit ableitet oder sie an die Bereitschaft zu ihr bindet, kann es keine sanktions- oder repressionsfreie Mindestsicherung geben (siehe hier).
Gysi müsste, wenn er es ernst meint, den Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen. Das kann und will er nicht. Dann kann er sich die Rede von der sanktionsfreien Mindestsicherung auch sparen. – Jüngst hatte sich auch Sahra Wagenknecht zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, mit einer ähnlichen Haltung.
Sascha Liebermann