Hier geht es zur Sendung vom 29. Januar. Wieder ist der Aufhänger die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt. Der „neue Gesellschaftsvertrag“, nach dem gefragt wird, besteht einzig in der Einkommensverteilung, nicht aber darin, die Grundfesten unseres Zusammenlebens anzuerkennen und dem in Form eines BGE zu entsprechen. Einzig Götz W. Werner verweist auf die „Würde des Menschen“, um die es dabei gehe.