Die Aufzeichnung des Gesprächs zwischen Thomas Straubhaar und Ulrike Herrmann (taz) enthält auch Zuschauerfragen. Eine Leseprobe des Buches finden Sie hier.
An einer Stelle des Gesprächs kommt Frau Herrmann auf die Rente zu sprechen und dass es sich dabei um Eigentumsansprüche handele. Wie wollte Straubhaar damit umgehen? Zuerst verweist er auf den Bestandsschutz. Dann allerdings stellt er die Frage, was denn von diesem Rentensystem in Zukunft zu erwarten sei. Mit dem Hinweis auf die erworbenen Eigentumsansprüche könne noch jeder Wandel verhindert werden. An dieser Stelle hätte ein einfacher Hinweis auf die aktuelle Durchschnittsrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (S. 34 f.) ausgereicht. Sie lag Ende Dezember 2015 in den alten Bundesländern bei 1040 (Männer) bzw. bei 580 € (Frauen). Auf S. 38 des Berichts der Deutchen Rentenversicherung zeigt sich, dass etwa 50% der Männer und etwa 89% der Frauen eine Rente bis 1050 € erhalten. Mit einem BGE würden also für die große Mehrheit erhebliche Verbesserungen erreicht gemessen an heutigen Daten.
Sascha Liebermann