…für die Pro-Seite Daniel Häni, für die Contra-Seite Ulrike Herrmann. Hier geht es zum Beitrag.
Über den Beitrag von Ulrike Herrmann kann man sich nur wundern angesichts differenzierter Finanzierungsüberlegungen (z. B. von Helmut Pelzer und Ute Fischer) jenseits des von ihr gewählten Beispiels. Dass das Sozialbudget nicht einfach umgerechnet werden kann in ein BGE, ist klar. Genauso klar ist aber, dass heute erworbene Ansprüche sehr wohl anteilig durch den Betrag eines BGE gedeckt werden können. Also müsste man niemandem etwas „wegnehmen“, wie Herrmann bemerkt. Gleichwohl stellt sich die Frage, welche Sicherungssysteme wir in Zukunft haben wollen, welche sinnvoll sind, ob es Aufgabe solcher Systeme ist, den Lebensstandard abzusichern. Ein BGE pro Person, das in Haushalten kumulieren würde, eröffnet eine andere Perspektive.
(Siehe „Befreiung durch Bildung oder durch „Machtumverteilung“? – zur Diskussion in der Phoenix-Runde“ und weitere Kommentare zu Ausführungen von Ulrike Herrmann).
Sascha Liebermann