…darauf weist, angesichts der jüngsten Meldungen zu niedrigsten Stand der Arbeitslosigkeit, O-Ton-Arbeitsmarkt wieder hin.
Geht man noch einen Schritt weiter in der Betrachtung, muss die Zahl derjenigen herangezogen werden, die im Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II bzw. im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuches sind. Dann sieht die Sache schon anders aus. Will man also wissen, wer nicht von Erwerbseinkommen lebt bzw. nicht alleine leben kann, dann fällt die Zahl derer, die direkt alimentiert werden, anders aus.
Gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommmen würden diese Zahlen ohnehin ganz anders betrachtet, sie hätten nicht die Bedeutung, die ihnen heute zugemessen wird. Arbeitslosigkeit hätte einen anderen Stellenwert, weil Erwerbstätigkeit einen anderen hätte.
Sascha Liebermann