In Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht nicht:
„Die Würde der Erwerbstätigen ist unantastbar.“Sondern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und dazu passen Sanktionen unter das Existenzminimum nicht! – @SvenLehmann zur Sanktionspraxis bei #HartzIV pic.twitter.com/OnDlbFEvSM
— Grüne im Bundestag ️ (@GrueneBundestag) 14. November 2019
Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass „Eigenverantwortung“ übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier.
Sascha Liebermann