Wer muss für die Absicherung sorgen?

Der Hinweis von Teresa Bücker macht ein Dilemma deutlich, das mit bislang genutzten Mitteln nicht gelöst werden kann. Nachvollziehbar ist auch, das Schwangere sich die Frage stellen, ob es „fair“ ist, sich um eine Stelle zu bewerben, wenn die Folgen der Arbeitgeber zu tragen hat, wie es der Gesetzgeber bislang vorsieht. Der Verzicht auf die Bewerbung lässt allerdings, sofern nicht Eigenmittel vorhanden sind, den Gang zum Sozialamt notwendig werden. Wie aus diesem Dilemma hinausgelangen? Möglich ist das erst, wenn es eine entsprechende Absicherung gibt, die Entscheidungsfreiräume schafft, ohne eine bestimmte Entscheidung nahezulegen. Das geht aber nur, wenn der erwerbszentrierte Sozialstaat aufgegeben bzw. umgestaltet wird – also mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann