Zeitsouveränität erlangen, Erwerbszentrierung aufheben – aber wie?

Frühere Kommentare zu Beiträgen Teresa Bückers finden Sie hier und hier.

Aber welche Hilfe hilft, die Erwerbsarbeitszentrierung aufzuheben?

Dann scheint es mir, bei aller Diskussion über alternative Arbeitszeitmodelle usw., nur eine Antwort zu geben: Bedingungsloses Grundeinkommen. Erst dann ist der Vorrang des einen, der Erwerbstätigkeit, über das andere aufgehoben.

Sascha Liebermann

„…Und das geschieht […] vor allem über mehr eigene Zeit…“ – aber was heißt das genau und weshalb in der „Arbeitswelt“?

Selbst wenn Vollzeiterwerbstätigkeit einmal hieße, nur mehr 30 Stunden in der Woche erwerbstätig zu sein, so sind das inklusive An- und Abfahrtszeit von jeweils einer halben Stunde noch immer sieben Stunden pro Tag, die dafür aufgewandt werden müssten. Bei 35 Stunden in der Woche wären es schon acht oder 9 am Tag, weil eine Mittagspause nötig wäre. Wir reden nicht von all denen, die längere An- und Abfahrtswege haben. Würde denn selbst die 30-Stunden-Woche etwas an der Kollision zwischen den Aufgaben von Elternschaft oder anderen Sorgetätigkeiten und der Erwerbssphäre ändern? Es führte lediglich zu einer gewissen Verschiebung, die Nachrangigkeit ersterer gegenüber Erwerbstätigkeit würde fortbestehen, solange es keine grundsätzliche Alternative gäbe. Weil es ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen der einen und der anderen Sphäre ist, wäre es am besten, die Ausgestaltung grundsätzlich denjenigen zu überlassen, die sie verantworten und das für sie passende Verhältnis dazu finden müssen – also die Eltern selbst bzw. diejenigen, die Sorgetätigkeiten übernehmen (ich meine hier nicht entsprechende Dienstleistungen). Es ist eben nicht einfach eine Frage der Organisation, um die es dabei geht, sondern eine Frage der Anerkennung und des Auslebens eines besonderen Beziehungsgefüges, das es in der „Arbeitswelt“ so nicht gibt.

Sascha Liebermann

Wer muss für die Absicherung sorgen?

Der Hinweis von Teresa Bücker macht ein Dilemma deutlich, das mit bislang genutzten Mitteln nicht gelöst werden kann. Nachvollziehbar ist auch, das Schwangere sich die Frage stellen, ob es „fair“ ist, sich um eine Stelle zu bewerben, wenn die Folgen der Arbeitgeber zu tragen hat, wie es der Gesetzgeber bislang vorsieht. Der Verzicht auf die Bewerbung lässt allerdings, sofern nicht Eigenmittel vorhanden sind, den Gang zum Sozialamt notwendig werden. Wie aus diesem Dilemma hinausgelangen? Möglich ist das erst, wenn es eine entsprechende Absicherung gibt, die Entscheidungsfreiräume schafft, ohne eine bestimmte Entscheidung nahezulegen. Das geht aber nur, wenn der erwerbszentrierte Sozialstaat aufgegeben bzw. umgestaltet wird – also mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann