#BGE. Dann ist das ausgeschlossen, dass Erwerbstätigen-Haushalte nicht mehr haben als Nicht-Erwerbstätigen-Haushalte. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) December 4, 2020
…Wohngeld erhält der Bezieher nicht in die Hand, er verfügt darüber nicht, auch hier hinkt der Vergleich.
Sascha Liebermann