Weil es eine Illusion ist, dass sie ohne unbezahlte Vorleistungen anderer auf Ihren zwei Beinen stehen können.
Weil es kein Sozialtransfer, sondern ein Grundrecht ist – wie Ihnen heute auch schon der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer gewährt wird. #BGE (MS)— BGE Eisenach (@bge_esa) February 27, 2021
Siehe hierzu auch unseren früheren Beiträge zum Kostgänger-Argument.
Sascha Liebermann