Eric Manneschmidt stellt eine berechtigte Frage an Fabio de Masi, auf abgeordnetenwatch ist sie veröffentlicht. Es handelt sich um eine Rückfrage, da die Antwort auf die erste Frage, ausweichend war. Es ging darum, wie es im Konzept einer Jobgarantie denn um diejenigen stehe, die nicht erwerbstätig sein wollen und darüber hinaus, wie denn sinnhafte oder gemeinnützige Tätigkeiten bestimmte werden könnten, ohne das Individuum mit seinen Neigungen und Interessen zu übergehen. Nach den eher impliziten Antworten, die ich in Beiträgen zu einer Jobgarantie auf diese Frage gefunden habe, würde ich erwarten, dass es auf diese Frage keine befriedigende Antwort geben wird. Denn möglich wäre sie erst, wenn Erwerbstätigkeit normativ der Nicht-Erwerbstätigkeit gleichstellt wäre. Es müsste also auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit verzichtet werden, das ist mit einer Jobgarantie bislang – oder eher grundsätzlich? – nicht zu machen. In meinen früheren Kommentaren zur Jobgarantie habe ich diese Aspekte ebenso herausgestellt.
Sascha Liebermann