Nicht einfach nur die Folge der Bedarfsprüfung? #BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 22, 2021
…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).
Sascha Liebermann