#BGE gibt Zeit.
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 1, 2021
Selbst wenn Vollzeiterwerbstätigkeit einmal hieße, nur mehr 30 Stunden in der Woche erwerbstätig zu sein, so sind das inklusive An- und Abfahrtszeit von jeweils einer halben Stunde noch immer sieben Stunden pro Tag, die dafür aufgewandt werden müssten. Bei 35 Stunden in der Woche wären es schon acht oder 9 am Tag, weil eine Mittagspause nötig wäre. Wir reden nicht von all denen, die längere An- und Abfahrtswege haben. Würde denn selbst die 30-Stunden-Woche etwas an der Kollision zwischen den Aufgaben von Elternschaft oder anderen Sorgetätigkeiten und der Erwerbssphäre ändern? Es führte lediglich zu einer gewissen Verschiebung, die Nachrangigkeit ersterer gegenüber Erwerbstätigkeit würde fortbestehen, solange es keine grundsätzliche Alternative gäbe. Weil es ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen der einen und der anderen Sphäre ist, wäre es am besten, die Ausgestaltung grundsätzlich denjenigen zu überlassen, die sie verantworten und das für sie passende Verhältnis dazu finden müssen – also die Eltern selbst bzw. diejenigen, die Sorgetätigkeiten übernehmen (ich meine hier nicht entsprechende Dienstleistungen). Es ist eben nicht einfach eine Frage der Organisation, um die es dabei geht, sondern eine Frage der Anerkennung und des Auslebens eines besonderen Beziehungsgefüges, das es in der „Arbeitswelt“ so nicht gibt.
Sascha Liebermann