Man kann für ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein, weil man Klientelinteressen bedienen will…

…, das ändert aber gar nichts daran, dass es dennoch alle erhalten, die bezugsberechtigt sind und damit es weit über die Klientel hinausreicht, weil es – wie Michael Sienhold schreibt – als allgemeines Grundeinkommen gedacht ist. Es ist nicht entscheidend, welche Gründe jemand dafür angibt, ein BGE zu befürworten, entscheidend ist, was er damit befürwortet in Gestalt eines BGE.

Sascha Liebermann