Das scheint mit eine sehr wohlwollende Auslegung des Urteils, Stefan Sell hat die Widersprüchlichkeit in aller Deutlichkeit kommentiert – „ein vollständiger Leistungsentzug kann zu rechtfertigen sein“ (https://t.co/gHvoFGT15O) – das steht im Urteil
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 17, 2022
Stefan Sell hatte schon kurz nach der Verkündigung des Urteils auf die Widersprüche hingewiesen (siehe Link im Tweet oder auch hier).
Sascha Liebermann