Was will die CDU genau ändern am „Bürgergeld“?

Wenn man sich die Ausführungen Karin Priens anhört, sind sie etwa so weitreichend wie die Carsten Linnemanns oder der Broschüre „Neue Grundsicherung“. Allenfalls bedeuteten sie eine Rückkehr zum Arbeitslosengeld II.

À propos Bürgergeld: im Gesetz ist das nur ein Label, auf das sogleich die offizielle Bezeichnung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ folgt. An ihr hat sich also durch die Einführung des „Bürgergeldes“ nichts geändert, auch nicht am Zweck des Gesetzes. Dass die Bezeichnung „Bürgergeld“ irreführend ist und schon, als der Vorschlag in die Diskussion gelangte, als kosmetische Veränderung bezeichnet werden konnte, sei hier nur erwähnt.

Sascha Liebermann