…ein differenzierter Beitrag aus dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung vom März diesen Jahres.
Dass auch hier Sanktionen für „unverzichtbar“ erklärt werden, nachdem dargelegt wurde, wie die Lage der Leistungsbezieher ist und in welchem Fall überhaupt Sanktionen ausgesprochen wurden, muss man unter normativer Voreingenommenheit verbuchen. Sie entspricht ganz dem Geist der Nachrangigkeit von Grundsicherungsleistungen und dem Ziel, Bezieher wieder in Erwerbstätigkeit zu bringen. Man könnte allerdings auch anders argumentieren, denn Erwerbstätigkeit ist ja kein Selbstzweck, es geht dabei um Wertschöpfung, dass etwas geleistet wird, was anders nicht geleistet werden kann, und dazu braucht es zuallererst engagierte und interessierte Mitarbeiter. Gewinnt man die etwa über Sanktionsdrohungen? Das ist doch nicht nur unwahrscheinlich, sondern geradezu abwegig.
Es stellt ein grundsätzliches Problem der Debatte zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dar, wie stark Leistung in dem hier genannten Sinne entwertet und durch Beschäftigungsaufnahme ersetzt wird, dass es nicht um Wertschöpfung, sondern um Erwerbsteilnahme geht, als würde uns das weiterhelfen. Dass die Bürger sich gegen diese Entwertung nicht wirklich wehren, dass es die Repräsentanten kaum tun und die Unternehmen es ähnlich sehen, hat etwas Zerstörerisches, wenn es um Leistung geht.
Sascha Liebermann