…Zwischen Sollen, Wollen und Können. Warum Langzeitarbeitslose trotz Fach- und Arbeitskräftemangel selten in den Arbeitsmarkt eintreten“, eine Studie des „Evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration“.
Angesichts der beharrlichen Vorurteile gegenüber Bürgergeldbeziehern bietet eine solche Studie ein Gegengewicht, um Einblick in die differenzierten Lebenslagen der Betroffenen zu erhalten. Was die Studie hier leisten kann, lässt sich nur nach eingehender Lektüre beurteilen, dazu bin ich noch nicht gekommen.
Der Fachverband – nomen est omen – sowie die Einleitung zur Studie lassen zumindest erwarten, dass aufgezeigt wird, welch hohen Stellenwert Erwerbsarbeit nach wir vor hat, und zwar ob ihrer Bedeutung für „soziale Integration“. Sollte das so sein, ist das keine überraschende Einsicht, die Frage ist aber, woher das genau rührt und inwiefern diese Wertschätzung von Erwerbstätigkeit zugleich an den realen Lebensverhältnissen vorbeigeht. Dann käme man der Erfahrung auf die Spur, die Bürgergeldbezieher machen, die zum einen objektiv stigmatisiert werden durch die Konstruktion der Sicherungssysteme, die auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit ruhen; zum anderen könnte man damit erklären, weshalb sie diese Stigmatisierung so stark wahrnehmen und als Ausweg daraus nur die Erwerbstätigkeit sehen. Das entspricht ganz der Vorrangstellung, die Erwerbstätigkeit noch immer hat und die überhöht wird.
Allerdings ist die Vorstellung, Erwerbstätigkeit fördere „soziale Integration“ zugleich nur die halbe Wahrheit, wenn nicht gar eine Täuschung, wie wir in diesem Blog schon oft zu zeigen versucht haben (siehe hier). Es wäre also eine Analyse dessen zumindest zu skizzieren in dieser Studie, was Erwerbsarbeit auszeichnet und was nicht, weshalb dann differenziert werden müsste zwischen einer Integration, die sich auf den Leistungsbeitrag in Erwerbstätigkeit beschränkt und einer, die die Person um ihrer selbst willen betrifft. Aus diesem Grund ist der Mitarbeiter – siehe erste Form der Integration – im Erwerbsverhältnis austauschbar, denn er übernimmt eine von seiner Person unabhängig zu definierende oder schon definierte Aufgabe, die er zu erledigen hat. Genau dieser Umstand bedingt zugleich die größte Degradierung, die eine Person um ihrer selbst willen erfahren kann, denn es geht nicht um sie, sondern ausschließlich um ihren Leistungsbeitrag. Das wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn nicht die illusionäre Vorstellung vorherrschte, soziale Integration erfolge über Erwerbsteilnahme. Insofern geht die Rede davon, wir lebten in einer „Arbeitsgesellschaft“ an der Sache vorbei (siehe hier). Man könnte also zugespitzt auch sagen, es gibt keine größere Degradierung der Person um ihrer selbst willen als in Erwerbstätigkeit.
Nur, weil Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert hat, macht sie nicht das gesamte Leben in einem politischen Gemeinwesen aus, schon gar nicht, wenn es um „soziale Integration“ geht, denn diese, in der es dann um die Person um ihrer selbst willen geht, erfolgt vor allem über den Status der Person. Der einzig umfänglich integrierende ist hier die Staatsbürgerschaft, weshalb es für ein Gemeinwesen stets erstrebenswert ist, Menschen einzubürgern, die dazu bereit sind. Wenn die Studie diese beiden Dimensionen von „sozialer Integration“ nicht auseinanderhalten sollte, womöglich nicht einmal in Erwägung zieht, wäre sie analytisch unterkomplex und reproduzierte nur das „Selbstmissverständnis der Arbeitsgesellschaft“ (siehe hier und hier).
Sascha Liebermann