In ihrer Kolumne für den Spiegel schreibt Margarete Stokowski über die jüngere Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen und manch vorschnellen Einwand, den sie ein wenig dreht und wendet. Im Verweis auf ihre Kollegen Florian Diekmann (auch Patrick Bernau von der FAZ wird erwähnt) kommt sie auf den Einwand zu sprechen, dass ein BGE auch diejenigen erhielten, die es nicht brauchen, worauf sie schreibt:
„Es stimmt, dass viele es nicht brauchen. Ich persönlich bräuchte es auch nicht, und ich bin nicht mal reich. Aber: Wer es nicht braucht, könnte es ja auch zurückzahlen. Unklar ist, wie viele Leute das machen würden. Das wissen wir im Moment nicht, denn es gab und gibt zwar in verschiedenen Ländern bereits Projekte, in denen ein Grundeinkommen getestet wurde oder wird, aber der Witz daran ist naturgemäß, dass die Leute es schlicht bekommen – und nicht nur angeboten bekommen, um es dann eventuell ablehnen.“
Wie unklar offenbar der Status des Existenzminimums in Deutschland ist. Dieses wird eben nicht nur durch bedarfsgeprüfte Leistungen gewahrt (wie wohl über die Höhe zurecht diskutiert werden kann), sondern ebenso im häufig in diesen Debatten übersehenen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. Er ist nichts anderes als ein Besteuerungsvorbehalt, lässt Einkommen bis zum Freibetrag unbesteuert, damit das Existenzminimum unangetastet bleibt. Beide, bedarfsgeprüfte Leistungen wie Grundfreibeträge, dienen also der Sicherung des Existenzminimums, es handelt sich um einen Rechtsanspruch, der nicht verfügbar ist. Es obliegt dem Einzelnen nicht, ihn abzuschaffen oder „loszuwerden“. Man kann ihn nicht haben wollen und hat ihn dennoch. Daran prallt der stets gegen ein BGE vorgebrachte Einwand, es erhielten auch diejenigen, die es nicht bräuchten, schlicht ab. Das mag manchen, die sich seiner bedienen nicht klar sein, ist aber nicht ein Problem des Existenzmininums, sondern seiner Kritiker, die einen Popanz aufbauen.
Sascha Liebermann