Das ist falsch. Die Ausgrenzung hängt nicht an der Erwerbslosigkeit an sich, sondern am Bestehen der Norm, sie möglichst schnell wieder zu verlassen. Diese Norm hebt das #BGE auf. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 21, 2020
Das ist falsch. Die Ausgrenzung hängt nicht an der Erwerbslosigkeit an sich, sondern am Bestehen der Norm, sie möglichst schnell wieder zu verlassen. Diese Norm hebt das #BGE auf. Michael Sienhold
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