…so Alexander Neubacher bei Spiegel Online über das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen. An einer Stelle schreibt er besorgt:
„Nun freue ich mich mit jedem, der seinen Traum lebt, meinetwegen sogar als Mönchsdarsteller auf Mittelaltermärkten. Wenngleich man sich fragt, wer sich um die Kinder im Kindergarten kümmert, seit Michael gekündigt hat.“
Was könnte die Antwort sein, vielleicht Art. 12 GG? Und wäre „Michael“ denn ein guter Erzieher, auch wenn er das gar nicht machen will? Neubacher scheint hier den Von-der-Leyen-Schleckerfrauen-Vorschlag wahlweise auch Von-der-Leyen- Hartz-IV-Bezieher-Vorgschlag wiederbeleben zu wollen. Wie war das noch einmal mit dem Arbeitsmarkt, dort sollen doch Angebot und Nachfrage aufeinander treffen.
Und dann:
„Hinter ihrer Faszination fürs Grundeinkommen steckt ein sonniges Menschenbild. Dass sich manche Leute auf die faule Haut legen, wenn es Geld fürs Nichtstun gibt, können sie sich offenbar gar nicht vorstellen.“
Das erinnert doch an diese Stellungnahme oder diese, auch diese und diese. „Manche Leute“ sind recht wenige, wenn man die Sprache ernst nimmt. Wenn diese sich nun also auf die faule Haut legen würden mit einem BGE, wäre das von Bedeutung? Wären sie denn anderswo besser aufgehoben? Was ist die „faule Haut“ – vielleicht nur eine Ruhe- oder Erholungsphase, hat sie gute Gründe für sich angesichts einer konkreten Lebensgeschichte? Den Autor kann man mit solchen Fragen wahrscheinlich nicht behelligen, auch damit nicht, dass heute schon, wer nicht beitragen will, sich ausklinken kann. Aber auch das hat Gründe und entspringt nicht einer hedonistischen Lebenshaltung.
Der Realist sagt:
„Ich glaube, dass beide Seiten, die sonnigen Linken und die finsteren Libertären, falschliegen. Bei einem realistischen Menschenbild sieht die Sache wohl eher so aus: Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Leistungsbereitschaft von Menschen beschädigen, die auch im digitalen Zeitalter dringend gebraucht werden.“
So, aha, ist das so, woher weiß er das? Welche Leistung meint er? Schon klar, den Erwerbsbeitrag, andere Leistung gibt es nicht und dieser Beitrag hängt von der Entschädigung für Arbeitsleid ab, also dem entscheidenden „Anreiz“ dafür, überhaupt eine Aufgabe zu übernehmen: dem Lohn. Wenn das denn nur belegbar wäre, wenn denn überhaupt das Leben so einfach wäre, als daß „Anreize“ entscheidend wären. Aber, was kümmert’s den Autor.
Sascha Liebermann