Th. Straubhaar:
„Gib den Menschen selber die Fähigkeit, das zu tun, was sie tun möchten, wenn sie denn könnten, anstatt ..gutgemeinte aktvierende Sozialhilfe zu fördern, um (sie) in eine Richtung..zu führen, die andere für (sie) als das richtige Verhalten angeguckt haben.“ #BGE https://t.co/3Z5eMQJOc8
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 20, 2020
„Fähigkeit[en]“ kann man niemandem geben, sie bilden und konkretisieren sich im Zuge der Sozialisation, insofern würde man ein BGE überschätzen, wenn man glaubte, dass es Fähigkeiten verleihe. Aber: es schafft Möglichkeiten, die wir heute nicht haben, es erlaubte, dem Vorrang zu geben, von dem man der Überzeugung ist, dass es Vorrang erhalten und nicht dem Erwerbsgebot nachgeordnet werden sollte.
Sascha Liebermann