"Wer Geld von der Gemeinschaft bekommt, muss auch was dafür tun"

Alles beim Alten im Bundesarbeitsmininsterium. Mit Aussagen wie diesen „Wir werden es nicht akzeptieren, wenn jemand ohne nachvollziehbaren Grund nicht oder nur wenige Stunden arbeitet“ und „Gleichzeitig gilt: Wer Geld von der Gemeinschaft bekommt, muss auch was dafür tun“ wird Bundesarbeitsminsterin von der Leyen in der Bild-Zeitung zitiert. Damit greift sie die bekannte Argumentation auf, Transferempfänger seien Kostgänger des Staates. Am selben Tag, dem 10. Januar, war sie bei „Anne Will“ zu Gast, um über zehn Jahre Agenda 2010 zu räsonnieren. Auch dort war an ihren Äußerungen zu erkennen, dass der Druck auf diejenigen, die „Geld von der Gemeinschaft“ erhalten, nicht abnehmen, sondern zunehmen soll. Da folgt sie ganz ihrem Vorgänger Olaf Scholz und den Aussagen Guido Westerwelles und Angela Merkels im Bundestagswahlkampf (siehe „FDP im Kreis der Faulheitsbekämpfer angekommen“).

Zur gleichen Zeit wird deutliche Kritik an der Hartz-Gesetzgebung auch durch einen Beschluss des Landessozialgerichts Hessen (Beschluss zur Grundsicherung für Arbeitsuchende) und schon länger von Helga Spindler geübt (siehe jüngste „Phoenix-Runde“ [Podcast] mit Helga Spindler und Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen). Doch, zielt sie etwa darauf, die Prinzipien des Transfersystems, das an Erwerbsleistung gebunden ist, aufzugeben? Was ist von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten, dass sich – anders als in manchen Medien berichtet – mit der Berechnung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene beschäftigt?

Eine Erhöhung der Regelsätze, sollte sie kommen, würde natürlich denjenigen helfen, die von ihnen leben müssen. Das ist unbestritten. Aber schon in der Frage, wer etwas von der Erhöhung des Schonvermögens hat, sieht es diffiziler aus, denn sie trifft nur diejenigen, die auch etwas angespart haben bzw. es konnten. Eine Verbesserung verbleibt also innerhalb des Systems. Es wird gegenwärtig ja nicht einmal über eine Liberalisierung im Sinne einer Negativen Einkommensteuer nachgedacht, die ohne Bedürftigkeitsprüfung auskäme. Wie an den Äußerungen von Frau von der Leyen zu erkennen ist, steht auch die „Aktivierung“ nicht zur Disposition. Bei aller Diskussion über Hartz IV, das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitere Nahrung erhalten könnte, ist damit politisch langfristig wenig erreicht. Wir müssen uns vor Augen führen, dass die möglichen Verbesserungen nicht aus dem Parlament heraus vorgeschlagen und verabschiedet werden, sondern vom Bundesverfassungsgericht, das über die Einhaltung des Grundgesetzesfür die Bundesrepublik Deutschland wacht. Statt die Gestaltung aktiv politisch in die Hand zu nehmen, statt in öffentlicher Auseinandersetzung für Vorschläge zur Verbesserung um die Zustimmung der Bürger zu werben, erfolgt eine Verbesserung der gegenwärtigen Lage allenfalls reaktiv. Es hat sich, wie daraus zu schließen ist, im politischen Bewusstsein wenig bis nichts verändert, auch wenn immer wieder Verbesserungsbedarf eingestanden wird. Nun, in diesem Fall gilt durchaus: Vielles wenn nicht alles Schall und Rauch.

Um so mehr gilt es auch in 2010, dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens weiter Gehör zu verschaffen. Gelegenheiten und Möglichkeiten gibt es reichlich, auch nach dem Wahlkampf des vergangenen Jahres.

Sascha Liebermann

Die FDP im Kreis der Faulheitsbekämpfer angekommen

Vielleicht war es nur eine Frage der Zeit, bis auch die FDP sich im Kreise derer einreiht, die in staatlich alimentierter „Faulheit“ eines der Übel der Gegenwart erblicken. Generalsekretär Niebel hatte sich schon vor längerer Zeit unmissverständlich geäußert („Wer nicht sät, soll auch nicht ernten“ – Saat ist natürlich nur Erwerbsarbeit). Dass hierfür als Beleg nun Teilnehmer von Talkshows herhalten, in denen erfahrungsgemäß, teils um zu provozieren, teils aus Inszenierung, auf den Putz gehauen wird, ist bezeichnend.

Folgendermaßen äußerte sich Guido Westerwelle jüngst in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung:

„WESTERWELLE: Die Treffsicherheit des Sozialstaates muss größer werden. Ich finde es unerträglich, wenn manche in Talk-Shows erklären, sie lebten vom Sozialstaat und arbeiteten schwarz und noch das Publikum dafür beschimpfen, dass es morgens aufsteht und zur Arbeit geht. Die werden bei uns kein Geld bekommen. Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit. Andererseits finde ich es ungerecht, wenn jemand mit Mitte 50 arbeitslos wird und dann alles, was er sich zurückgelegt hat, durch den Schornstein geht. Das werde ich ändern.“

Westerwelles Haltung läuft auf eine Gesinnungsprüfung hinaus, in der nur diejenigen Unterstützung erhalten, die die angemessene Gesinnung haben. Willkommen im Land des FDP-Liberalismus, in dem weder Rechte der Bürger Bürger noch Freiheit etwas zählen.

Aus diesem Anlass sei auch nochmals auf Äußerungen Volker Kauders (CDU) und Peter Ramsauers (CSU) verwiesen. Ramsauer wie auch Wirtschaftsminister von Guttenberg messen Leistungsbereitschaft am Frühaufstehen, wie es seinerzeit 1998 schon Helmut Kohl getan hat. Die Bundeskanzlerin verkündet ähnliches, wenn sie, wie in Bremen anlässlich einer Wahlveranstaltung der CDU, sagt: „Wir werden uns keinen jungen Menschen […] leisten können, der nicht seine Chancen wahrnimmt“ (Minute 2:58). Nicht einen einzigen, fragt man sich, und was geschieht mit ihm, wenn er sie nicht wahrnimmt? Nicht so unterschiedlich zu der Äußerung der Kanzlerin klingen Stellungnahmen von Sozialwissenschaftlern, wie in dieser Pressemitteilung anlässlich des Deutschen Soziologentags im Jahr 2008.

Eine so totale Vorstellung davon, dass Bürger nur noch daran gemessen werden, dass sie keinem zur Last fallen, und nicht daran, was sie als Bürger sind – da kann einem Angst und Bange werden, was haben wir von Politikern zu erwarten, die mit dem wirklichen Leben die Tuchfühlung verloren haben? Wohl nur eine Fortsetzung der Agenda-Politik unter Rot-Grün, wenngleich sich die Grünen hier gerne aus der Verantwortung stehlen.

Sascha Liebermann

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist – „Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit“ (siehe „Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) – lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
„Freiheit zu Vollbeschäftigung“, das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck „Vollbeschäftigung“ gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und „Vollbeschäftigung“ in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann