…und berichtet in Zeit Online (Bezahlschranke) über ihre Erfahrungen mit Bewerbungsgesprächen, zu denen Bezieher von Arbeitslosengeld II durch die Sanktionsmöglichkeiten gedrängt werden. Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu (siehe auch hier und hier), es gab sie auch schon zu Zeiten des Arbeitsamtes vor der „Agenda 2010“, an Bedeutung hat sie nichts verloren:
„Ich glaube, da gibt es einen konkreten Fehler im System: Wieso sollen Menschen zu Bewerbungsgesprächen gehen, wenn sie den Job eigentlich nicht wollen? Auch die Firma hat nichts davon, wenn sie jemanden anstellt, der oder die keine Lust hat, dort zu arbeiten. Es wäre viel sinnvoller, sich mit den Arbeitssuchenden zusammenzusetzen und zu fragen, was demjenigen liegt. Dazu fehlt den Arbeitsvermittlerinnen leider aber oft die Zeit – wobei der rechtliche Rahmen dazu ja möglicherweise gerade geändert wird.“