…wieder ein Beispiel dafür, weshalb ein erwerbszentrierter Sozialstaat mit seinen „zielgenauen“ Leistungen nicht zielgenau ist. Birgit Augustin dazu im Deutschlandfunk. Wer nicht am Erwerbsleben teilnimmt bzw. teilnehmen kann, dessen Armutsrisiko steigt, ebenso gravierend: die normative Stigmatisierung. Hier sieht man, was das „Gießkannenprinzip“ leisten kann. Mit einem Grundeinkommen wäre das so nicht der Fall, sofern es die entsprechende Höhe hätte.
Sascha Liebermann