…davon berichtete schon Anfang des Jahres Susanne Tappe für den NDR.
Rheingans Digital Enabler heißt das Unternehmen, das seit November 2017 bei vollem Gehalt die Arbeitszeit reduziert hat. Offenbar hat es sich bewährt, denn das Unternehmen praktiziert dies noch immer, siehe hier. Inwiefern sich diese Praxis auf andere Organisationen übertragen lässt, ist eine interessante Frage. Zugleich macht sie darauf aufmerksam, dass nicht die formale Arbeitszeit für Leistung maßgeblich ist, sondern die Arbeitsorganisation und Mitarbeiter, die zu ihr passen, die also entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Formale Arbeitszeit kann sowohl Schutzfunktionen für Arbeitnehmer haben, als auch kontraproduktiv sein, wenn Arbeitszeit durch „face-time“ gefüllt wird, also die Sichtbarkeit am Arbeitsplatz. Je weniger ein Beruf bzw. eine Tätigkeit durch das Abarbeiten an Routinen bestimmt ist, je mehr das Hervorbringen von Problemlösungen im Zentrum steht, desto weniger lässt sich Arbeitszeit formalisieren. Dann ist ein Individuum gefragt, das damit souverän umgehen kann, eine Sachbindung hat und zugleich die anderen Lebensbereiche zur Geltung kommen lässt. Ein BGE würde hier enorm unterstützend wirken.
Sascha Liebermann