„Die Mär von den Leistungsträgern“…

…darüber schreibt Stephan Kaufmann auf der Website des Deutschlandfunkkultur und will die Mär entzaubern, dass Leistung und Einkommen miteinander zusammenhängen bzw. solche Zusammenhänge auf einfache Weise hergestellt werden könnten. Dabei geht er verschiedene Begründungen dafür durch, weshalb  es den Zusammenhang geben solle und zeigt auf, warum das unplausibel ist, weil weder ein direkter Zusammenhang erkennbar sei, noch Leistung individuell zugerechnet werden könne (wie z. B. schon Emile Durkheim und später Claus Offe deutlich machten). Auch wenn diese Überlegungen nichts Neues zutage fördern, so ist es doch wichtig, darauf immer wieder hinzuweisen, wenn in keiner Debatte der Hinweis auf den „mit eigener Hände Arbeit“ verdienten Lohn der „hart arbeitenden Menschen“ fehlen darf. Keineswegs sollte das nun dazu verleiten, jegliche Form davon, etwas hervorgebracht oder eben geleistet zu haben, als abwegig abzutun, doch gilt es zu relativieren, worin nun der Beitrag des Einzelnen besteht.

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Entleerung des Leistungsethos – Randolf Rodenstock zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…, zu lesen war der Beitrag bei focus online.

Rodenstock schreibt:

„Die Gegner [eines BGE, SL], darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie auch von Gewerkschaften, führen an, dass ein solches Konzept nicht finanzierbar und ungerecht sei. Wenn immer weniger Menschen arbeiten, woher kommt dann die materielle Basis, um ein Grundeinkommen zu finanzieren?“

Für den Wertschöpfungsprozess ist es nicht entscheidend, wieviele „Menschen“ arbeiten und auch nicht, wieviele Stunden sie arbeiten, sondern wieviel produziert wird und dass dem Angebot eine entsprechende Kaufkraft gegenübersteht. Wenn dazu menschliche Arbeitskraft benötigt wird, wird um sie geworben werden müssen, wenn nicht, dann nicht. Wie wir an der Enwicklung des Arbeitsvolumens (siehe auch hier) in Deutschland sehen können, hat das eine mit dem anderen nicht unmittelbar etwas zu tun.

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Arbeitsvolumen, Erwerbstätige und die Jubelmeldungen zum Arbeitsmarkt

Auszug des Beitrags auf Querschüsse: „Während also seit 1991=100, dass insgesamt geleistete Arbeitsvolumen in Stunden um -0,6% bis Q2 2017 sank, stieg das nominale BIP im selben Zeitraum um knapp über 100 Prozent was den Einfluss von Produktivitäts- und Preissteigerungen auf das nominale BIP dokumentiert, aber auch den stark gewachsenen Außenbeitrag (Nettoexporte) reflektiert. Ein geleistetes Arbeitsvolumen in Q2 2017 unterhalb von 1991 verdeutlicht auch, den irgendwann zum Scheitern verurteilten Versuch, ein Sozial- und Rentensystems ausschließlich auf Erwerbsarbeit abzustellen!“

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„…lieber im geltenden System […] bleiben“…

…so wird der Wirtschaftswissenschaftler Peter Bofinger im Beitrag von Alexander Hagelüken, „Der Absturz lässt sich stoppen“, in der Süddeutschen Zeitung, zitiert. Es geht darin vor allem um die Digitalisierung und ihre etwaigen Folgen, das Sinken der Erwerbsarbeitszeit seit dem Jahr 2000, Produktivität usw. Dann führt Hagelüken das Grundeinkommen als etwas an, das „neben den linken Initiatoren“ nun auch von Unternehmesvorständen vertreten werde. Abgesehen, dass dies historisch so nicht eingeordnet werden kann, stimmt es nicht einmal für die jüngere deutsche Diskussion, wenn man an das Engagement von Helmut Pelzer, Götz W. Werner und manch andere denkt, die von Anfang an sich für das BGE eingesetzt haben. Man wundert sich manchmal, wie Journalisten recherchieren oder ob sie überhaupt recherchieren. Dann folgt dieser Absatz:

„Dann beginnen die Fragen: Wie viel? Die 560 Euro, die beim Modellversuch in Finnland an Arbeitslose fließen, werden vielen Menschen zu wenig sein. Für 1200 bis 1400 Euro, die ebenso im Gespräch sind, gilt dies womöglich auch, allemal, wenn davon Kinder satt werden müssen. 1400 Euro entsprechen dem, was in Deutschland mit Mindestlohn zu verdienen ist. Brutto. Wer macht noch solche Jobs, wenn er das Geld auch so kriegt, und ist das Grundeinkommen finanzierbar, wenn es sehr viele in Anspruch nehmen? Ist es überhaupt finanzierbar? Wie stehen die Bezieher der Grundeinkommens da, wenn jene Steuerzahler, die es finanzieren, politisch eine Abschaffung durchsetzen?“

Beim BGE soll es sich ja um ein Individualeinkommen handeln, in einem Haushalt kumuliert es also zu sovielen BGE wie es Personen gibt. Selbst ein BGE in der Höhe von 800 Euro würde hier – je nachdem, was davon bezahlt werden muss – zu einem Haushaltseinkommen bei drei Personen von 2400, bei vier von 3200 Euro führen. Ist das zu wenig, um davon „satt werden“ zu müssen? Eine sonderbare Perspektive. Bedenkt man darüber hinaus, dass über Erwerbstätigkeit weitere Einkommen hinzukommen könnten, wundert man sich um so mehr.

Interessanter als die Nachlässigkeiten Hagelükens ist aber die Bemerkung Bofingers über das „geltende System“. Sicher, man kann es sich einfach machen, und damit die heute mit Leistungsbedingungen versehenen, bereitgestellten Einkommen der verschiedensten Art bezeichnen (Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.). Das ist aber nur ein Teil des „Systems“, denn das andere würde einem BGE ganz entsprechen: die demokratische Verfasstheit mit ihren ausdrücklichen Geltungsbedingungen. Dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, dieses Volk sich durch die Staatsbürger bildet und die Stellung der Staatsbürger, also als Souverän, durch bedingungslose verliehene Rechte geschaffen und abgesichert ist. Diese Seite des Systems, das in gewissem Widerspruch zu unserem heutigen Gefüge sozialer Sicherung steht, ruft geradezu nach einem BGE. Doch das wird viel zu wenig gesehen und entsprechend zu wenig darüber diskutiert.

Sascha Liebermann

IT-Pioniere und Bedingungsloses Grundeinkommen – Mutmaßungen im Deutschlandfunk

„Es muss einen Grund geben, warum ausgerechnet viele IT-Pioniere aus dem Silicon Valley zu den Verfechtern eines bedingungslosen Grundeinkommens gehören“ – so eröffnet Thomas Fromm im Deutschlandfunk seine Besprechung des Buches von Robert Gordon „The Rise and Fall of American Growth“. Gordon widerspricht der These, dass die Digitalisierung zu neuen Produktivitätsschüben führe. In der Tat ist dies umstritten, weil die zur Beantwortung der Frage herangezogenen Statistiken, so manche, nicht all die Leistungsentstehung abbilden, die unentgeltlich erfolge. Es sei hier dahingestellt, was tatsächlich der Fall ist. Für Fromm ist Gordons Buch offenbar ein willkommener Aufhänger, um sein Misstrauen gegenüber der BGE-Befürwortung durch IT-Unternehmer und -Investoren (siehe hier ein interessantes Gespräch mit Albert Wenger, der ein solcher Investor ist) zum Ausdruck zu bringen (ähnlich vor wenigen Wochen Alfred Krüger und Adrian Lobe). Woran will man einschätzen, was zutrifft?

Es bleibt nur, die Argumente auf Plausibilität zu prüfen, die für ein BGE vorgebracht werden. Dass BGE und Digitialisierung nicht nur notwendig miteinander zusammenhängen, darauf habe ich schon öfter hingewiesen. Dadurch werden aber nicht die Überlegungen geschmälert, die für ein BGE sprechen und die über die Frage nach etwaigen Folgen der Digitalisierung hinausweisen. Albert Wenger bringt manche dafür vor.

Sascha Liebermann

„Dafür bezahlt zu werden, nichts zu tun“

Das ist Gegenstand eines Interviews auf Zeit Online mit dem Arbeitsforscher Roland Paulsen, der darin die These vertritt, dass es neben dem Phänomen der Arbeitsverdichtung auch das der Arbeitsleere gibt. Hier ein Interview mit Paulsen bei der BBC. Siehe auch „The Art of Nothing at Work“. Sein Buch „Empty Labor“ bei google books. Die Überlegungen von Paulsen sind für die Frage interessant, wieviel der heute aufgewandten Zeit tatsächlich für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen notwendig ist und wieviel schlicht auf die Vorstellung zurückgeht, dass Erwerbstätigkeit per se sinnvoll ist. US-Amerikaner haben für das Präsenzzeigen am Arbeitsplatz einen prägnanten Ausdruck: face-time.

Rentendiskussion und Industrie 4.0

Die Diskussion um die Rente mit 63 – unter anderem, wie sie in der Sendung „Die Rentner der Zukunft – Arbeit statt Ruhestand?“ am gestrigen Abend bei Günter Jauch – zeigt wieder einmal, wie eingefahren die Denkvoraussetzung sind: alle gehen wie selbstverständlich von der Unveränderbarkeit der Erwerbsarbeitsgesellschaft aus. Niemand der Diskutanten, nicht einmal Norbert Blüm, der immerhin noch die Wahl des Renteneintrittsalters in die Hände des Einzelnen legen wollte, seine Freiheit aber einschränkte durch die Forderung nach Abschlägen bei früherem Renteneintritt, stellte die Beitragsfinanzierung der Rente infrage. Dabei war am gleichen Wochenende Angela Merkel bei der Eröffnung der Hannover Messe zu hören, wie sie von der „smarten Industrie“ und der Industrie 4.0 schwärmte – mit Recht. Aber: Wenn die Abschaffung überflüssiger Arbeit nicht zu überflüssigen Menschen führen soll, dürfen wir Menschen nicht mehr lediglich über Erwerbsarbeit definieren. Auch die Landwirtschaft ist längst ein Vorreiter, in naher Zukunft wird auch dort weitgehend automatisierte Produktion stattfinden. Mit der Forderung nach lebenslangem Lernen ist dem, anders als Angela Merkel meint, nicht zu begegnen. Den Bürgern hingegen die Freiheit zu geben, sich nach eigener Entscheidung und mit eigener Verantwortung zu engagieren – auch in der „smarten“ Produktion der Zukunft, auch in der eigenen Lebenszeit nach einem Engagement in der Erwerbsarbeit, in der immer mehr eben ein produktives Leben führen können und wollen, oder auch neben der Erwerbsarbeit oder statt ihrer –, das ist die Lösung. Und diese erfordert ein einfaches Umdenken: Abschied von der Erwerbsarbeitsfixierung, was für einen Übergang eine Rentenfinanzierung aus Steuern bedeutet und was unmittelbar beginnen kann mit dem steuerfinanzierten Grundeinkommen. Die „smarte Industrie“ wird ja die Produktivität weiter erhöhen, wird die Wertschöpfung steigern. Daraus ein freies Leben zu finanzieren ist leicht möglich – nur gedacht werden muss es. Solche Widersprüche wie die zwischen dem Lob der „smarten Industrie“ und dem Festhalten an der Beitragsfinainzierung der Rente aufzudecken – in privaten wie in öffentlichen Diskussionen –, ist ein Weg, dieses Umdenken voranzutreiben.

Thomas Loer

Bill Gates redet Klartext – und verkennt doch die einfache Lösung: BGE

Bill Gates hat in mehreren Interviews (BGR und Business Insider) deutlich gemacht, dass die Entwicklung der Automatisierung weiterhin zu einer enormen Produktivitätssteigerung und damit dem Überflüssigwerden von menschlicher Arbeit in weiten Bereichen führt. Da Gates aber die Fixierung unserer Sozial- und Steuersysteme auf die Erwerbsarbeit nicht infrage stellt, übersieht er die einfache Lösung: Abschöpfung des ja nach wie vor und in steigendem Maße produzierten Mehrwerts und Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Erstaunlich, dass hier für ihn gilt, was er bezüglich des sicher erwartbaren Abbaus von Arbeitsplätzen in allen Bereichen der standardisierbaren Arbeit von anderen sagt: „I don’t think people have that in their mental model.“ – Daran gilt es zu arbeiten – und diese Überzeugungsarbeit kann nicht automatisiert werden.

Thomas Loer

Die Würde des Menschen – als solche oder durch Arbeit?

Dieser Ausschnitt (ab Minute 3’10) aus der Sendung „Wahlarena“ des WDR (hier ab Minute 49’30), einer Diskussionsrunde zur Landtagswahl in Nordrhein Westfalen, zeigt sehr klar, weshalb das Vorankommen des Bedingungslosen Grundeinkommen so zäh ist. Joachim Paul, Spitzenkandidat der Piratenpartei argumentiert für das BGE als langfristige Lösung, indem er auf die gestiegene Produktivität bei sinkendem Arbeitsvolumen verweist und leitet daraus ab, dass bei sinkendem Arbeitsvolumen dem Einzelnen nicht die Kaufkraft zur Verfügung stehe, um sein Recht auf Existenz zu sichern: „…es kann nicht sein, dass wir diese Leute draußen vorlassen…“ („Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“, Grundsatzprogramm Piratenpartei 2009, Punkt 11). Dem Faulheitseinwand greift er dann – ohne Not – vor und bezieht sich hier auf das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner in Die Zeit. Da schauen die anderen so, als hätten sie mit diesem Einwand nichts am Hut.

Was ist an der Argumentation von Paul unglücklich, wenn nicht gar problematisch? Das BGE wird zu einer Ausgleichs-, einer Kompensationsleistung gemacht. Es ist eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, ausreichend Einkommen über Erwerbstätigkeit zu erzielen, wenn das Arbeitsvolumen sinkt. Würden aber aufgrund der demographischen Veränderungen auf lange Sicht, diese Schwierigkeiten verschwinden, so muss gefolgert werden, wäre ein BGE nicht mehr notwendig. Das sagt zwar Herr Paul nicht, es wäre jedoch die Konsequenz. Dieser Einwand kehrt stetig wieder. Bei Paul bleibt das BGE zunächst eine Reparaturleistung. Zugleich aber soll es allen bereitgestellt werden in Absehung davon, ob sie es „brauchen“. So konzipiert wäre es keine Reparaturleistung mehr. Offenbar gibt es in der Argumentation noch Unklarheiten, beide Gedankenstränge sind nämlich gegenläufig: Im einen Fall ist es eine Entschädigung oder Reparatur, die dann nicht mehr notwendig wäre, wenn der Schaden nicht mehr vorläge; im anderen Fall würde die Leistungsvergabe nicht mehr nach dem Bedürftigkeitskriterium erfolgen, die Gewährung des BGE wäre davon unabhängig. Wie aber wäre es dann begründet? Das wird nicht ausgesprochen. Es bleibt, wenn es keine Leistung aus Bedürftigkeit sein soll, nur noch das Statuskriterium, also die Stellung des Menschen als Bürger im Gemeinwesen. Genau dieser Punkt wird leider nicht benannt, er hätte die Position von Herrn Paul gestärkt.

Wie reagieren nun die anderen? Während Paul ausführt, sind die Gesichtsbewegungen der Diskutanden zu sehen, hier ein süffisantes Lächeln (Kraft, Röttgen, Lindner), dort ein strenger, genervter Blick (Löhrmann). Paul hingegen bleibt sachlich. Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in NRW, schon unruhig geworden durch die Ausführungen zum BGE, erwidert, indem sie auf persönliche Erfahrungen und Begegnungen mit Menschen verweist, u.a. dies:

Kraft: „…wie wichtig es für die Würde des Menschen ist, dass er Arbeit hat, dass er einen geregelten Tagesablauf hat, dass er dort auch soziale Kontakte hat…“.

Diese Argumentation ist altbekannt, ein Syndrom geradezu, denn die Würde des Menschen wird so nicht mehr aus sich heraus, weil er Mensch ist, begriffen, sondern als eine, die durch anderes erst entsteht: durch Erwerbsarbeit (Siehe auch „Würde haben oder erhalten?“ und „Geld oder Würde?“). Damit unterläuft Frau Kraft sogar die Grundlagen unserer politischen Ordnung, in der die Bürger als solche eine Würde haben und den Souverän bilden (Auch wenn der Artikel 1 des Grundgesetzes hierin gerade missverständlich ist). Wenn nun diese Würde heute gefährdet ist, liegt es nicht daran, dass sie sich durch Erwerbsarbeit erst herstellt, was Frau Kraft annimmt. Die Würde ist gefährdet, weil wir sie nicht als eigenständig begreifen und sie von Erwerbstätigkeit abhängig machen. Die Würde ist nicht bedingungslos gewahrt als Mensch und Bürger, sondern bedingt: als Erwerbstätiger. Genau diese Verkehrung spiegelt sich in den Erfahrungsberichten von Frau Kraft.

Obwohl sie einige Folgen des BGE verstanden hat, reden sie und Paul aneinandervorbei. Während es ihm um Selbstbestimmung und frei gewähltes Engagement geht (also: Bürgerstatus), spricht sie nur von Erwerbsarbeit (siehe auch „Eltern als Störung“). Ehrenamtliches Engagement, „das sei etwas anderes“, kontert sie. Ja, aber inwiefern? Wohl etwas anderes, da es für Frau Kraft nicht den Nimbus von Erwerbsarbeit hat.

Die Spitzenkandidatin der Grünen, die zuvor noch die intensive Befassung mit dem BGE in ihrer Partei hervorhob, fragte: „…Warum soll jemand, der gut verdient, zusätzlich vom Staat ein Leistung bekommen, Geld, das er gar nicht braucht…“. Wie unverständig sie über unsere politische Ordnung spricht, ist erschreckend. Der Grundfreibetrag steht heute ebenfalls jedem zu, er leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her. Weiß Frau Löhrmann das nicht? Weiß sie nicht von den vielen Abschreibungsmöglichkeiten, die gerade Gutverdiener auch nicht „brauchen“, wir sie dennoch geschaffen haben. Eine bloß ideologische, vermeintlich nah bei den Menschen seiende Haltung, tritt da zutage (siehe Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?).

Das Denken in Bedürftigkeiten ist gerade das Elend des heutigen Sozialstaats, weil es den Vorrang von Erwerbstätigkeit zementiert. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl und weiterer Landtagswahlen im nächsten Jahr, wäre es wichtig herauszustellen, dass gerade das BGE die Würde des Menschen anerkennt, ohne Wenn und Aber. Gerade deswegen ist es unserer politischen Ordnung gemäß.

Sascha Liebermann

Nachtrag 15 Mai: Kommentare zu diesem Beitrag haben darauf hingewiesen, dass Frau Kraft doch nur sage, Arbeit sei wichtig, nicht aber eine Voraussetzung für Würde. Beschränkt man sich auf die wörtliche Äußerung in dem zitierten Ausschnitt, könnte man zu diesem Schluß gelangen. Zum einen jedoch ist schon dies eine Entwertung von Würde, wenn sie nicht aus sich heraus besteht. Wird Erwerbsarbeit – nur von der spricht sie – als wichtig erachtet, damit die Würde uneingeschränkt gilt, relativiert dies ihre Eigenständigkeit. Darauf hatte ich oben hingewiesen. Zum anderen wird im Zusammenhang deutlich, dass es ihr nicht um ein selbstbestimmtes Engagement oder Tätigwerden geht, sondern um Erwerbstätigkeit. Selbstbestimmung, Freiheit, sich entscheiden zu können, in welche Richtung man wirken will, ist für Frau Kraft nicht maßgeblich. Siehe auch „Eltern als Störung“.

„Die Panik der Babyboomer“ – in 2025 werden alle Arbeitskräfte benötigt. Ja, und?

Vorab sei angemerkt, dass Ulrike Herrmann auf einen Zusammenhang aufmerksam macht, den sich vor Augen zu führen lohnt – er gilt gleichermaßen für jede Generation und auch für die Verfasserin, wie wir noch sehen werden. Die Babyboomer, über die sie spricht, sind unter bestimmten Bedingungen mit bestimmten Problemlagen und Möglichkeiten aufgewachsen. An ihnen hat sich ihr Weltbild, ihre Vorstellung davon, wie es sein soll und wo Probleme lauern, gebildet. Diese Vorstellungen prägen ihren Blick auf die Wirklichkeit und können dazu führen, nur bestimmte Dinge wahrzunehmen und andere nicht.

„So schön können Prognosen sein: Die Vollbeschäftigung naht. Spätestens ab 2025 gibt es für jeden eine Stelle. Denn die demografische Uhr tickt. Die Babyboomer wechseln in die Rente, während kaum noch Jugendliche nachwachsen. Da wird jeder gebraucht…“ – so beginnt Ulrike Herrmann ihren Beitrag in der taz vom 23. März. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei die Massenarbeitslosigkeit demnächst vorbei, das haben zumindest Forscher des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung herausgefunden. Wir müssen korrigieren: Sie haben es nicht herausgefunden, sondern ausgerechnet, denn es handelt sich natürlich um eine Prognose, die sich – wie es für Prognosen notwendig ist – auf bestimmte Annahmen stützt, von denen wir nicht wissen, ob sie auch in Zukunft gelten. Was wirklich sein wird, bleibt also offen. Immerhin ist es kein Geheimnis, dass Veränderungen im demographischen Gefüge gibt.

Frau Herrmann schreibt weiter: „Spätestens ab 2025 ist diese Sorge [vor Massenarbeitslosigkeit, S.L.] überflüssig – so dass sich Jugendliche und Eltern schon jetzt entspannen könnten. Jeder wird eine Stelle finden. Doch diese gute Nachricht ist noch nicht eingesickert. Unverändert fürchten viele Eltern, dass ihre Kinder nicht wettbewerbsfähig sein und auf dem Arbeitsmarkt versagen könnten.“

Wunderbar,  Entwarnung, alles wird gut, Vollbeschäftigung in 2025, noch nie soviel Verhandlungsmacht für Arbeitnehmer angesichts des ausgerechneten Arbeitskräftemangels – das ist ungefähr die Botschaft. Aber was heißt das genau? Wir erfahren in dem Artikel nichts darüber, wie sich die Produktivität entwickeln wird, wir erfahren auch nichts darüber, wie groß das noch nicht genutzte Potential an Automatisierungsmöglichkeiten ist. Womöglich sagt auch die Studie, auf die sie sich beruft, dazu nichts. Es wird immer nur von Arbeitskräften gesprochen, doch diese Zahl ist für den Wertschöpfungsprozeß nur bedingt aussagekräftig, entscheidend ist das aufzuwendende Arbeitsvolumen – und das sinkt seit langem in einem stetigen Trend. Aus diesem Grund waren auch die Erfolgsmeldungen der letzten Monate – „so viele Erwerbstätige wie nie zuvor“ – unbedeutend. Das ist auch Frau Herrmann bekannt, denn wiederholt hat sie auf die Sonderbarkeiten der Arbeitslosenstatistik hingewiesen, auf die Parallelwelt statistischer Artefakte.

Und was heißt es schon, wenn statistisch betrachtet jeder eine Stelle finden kann? Nichts, denn ob die Stelle seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, seinen Interessen und Neiogungen entspricht, kann nur der Einzelne befinden. Erkennbar ist an der Feier rückkehrender Vollbeschäftigung eines auf jeden Fall: die Idolatrie von Erwerbsarbeit, sie ist immer ein hehrer Zweck in den Augen der Verfasserin.

Produktivität und Effizienz von Arbeitsabläufen sowie das Innovationspotential hängen erheblich von den Erwerbsarbeitsbedingungen ab, ob sie leistungsfördernd oder -hemmend sind. Wenn diese sich verbessern, könnte es auch sein, dass die Entspannung, die hier gefeiert wird, anders ausfällt. Das ist aber nicht vorauszusehen. Trotzdem heißt es weiter:

„Es ist egal, ob der Nachwuchs später als Pfleger oder Arzt arbeitet – sie alle werden sehr ordentlich verdienen, denn sie werden ja alle gebraucht.“ Gehen wir nun einmal als Gedankenexperiment davon aus, die Prognose träfe ein, was wäre daraus zu schließen? Nun, die Verhandlungsmacht der Mitarbeiter würde in der Tat größer; das könnte auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen (Produktivitätssteigerung?!).

Wem hülfe dies alles gar nichts? Dem Gemeinwesen als solchem. Es hielte an einer Solidaritätsvorstellung fest, in deren Zentrum der Erwerbstätige steht. Er stünde nach wie vor über dem Bürger, Erwerbstätigkeit bliebe der höchste Beitrag zum Gemeinwohl. Eltern hülfe es nichts, die mehr Zeit für ihre Kinder wünschen, um mit ihnen zuhause sein zu können. Allen hülfe es nichts, die nicht in Erwerbstätigkeit, sondern in bürgerschaftlichem Engagement ihre Erfüllung sehen. Erwerbseinkommen zu erzielen bliebe erste Bürgerpflicht, alle andere Tätigkeiten blieben weiterhin normativ degradiert. Um einem Missverständnis vorzugreifen: Selbstverständlich benötigt es standardisierte Güter und Dienste, die in Geldform getauscht werden können; es benötigt aber noch mehr das andere Engagement, denn ohne Familien keine Bürger und auch keine Erwerbstätigen in der Zukunft. Es ist also ausgesprochen borniert, wenn Frau Herrmann an späterer Stelle schreibt:

„Völlig abseitig ist auch die „Herdprämie“, mit der die CSU Mütter belohnen will, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Denn schon bald wird allen auffallen – selbst den Bayern –, dass die Frauen als Arbeitskräfte gebraucht werden. Die „Herdprämie“ ist ein Auslaufmodell, noch bevor sie eingeführt wurde.“
Sie schüttet das Kind mit dem Bade aus und gibt Einblick in ihre Wertvorstellung von Familie. Statt zu kritisieren, dass das Betreuungsgeld noch zweckgebunden (wie das Elterngeld) und auch viel zu niedrig ist; dass es sich um eine haushaltsbezogene- und nicht um eine individuumsbezogene Leistung handelt – kritisiert sie, dass Eltern (!, nicht Mütter, wie sie schreibt) damit zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zuhause ermuntert werden sollen. „Völlig abseitig“, wie sie schreibt, ist das doch nur dann, wenn Erwerbstätigkeit über elterliche Fürsorge gestellt, wenn also Erwerbstätigkeit der Vorrang gegeben wird. In aller Konsequenz heißt das auch einzustimmen in den Chor derer, die jede Fremdbetreuung für besser halten als die Betreuung durch die Eltern zuhause. Sorgen, die sie sich dabei über die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in der Zukunft macht, übersehen, wohin schon heute Kindertagesstätten tendieren. Betreuungsangebote von 25 (mindestens) bis zu 45 Stunden in der Woche (auch für unter 3 Jährige) erinnern an sozialistische Versuche, die „bürgerliche Familie“ zu zerstören und den Einfluss der Eltern zu minimieren. Alle Befunde aus der Bindungsforschung, die darauf hinweisen, dass Eltern für eine gesunde affektive und kognitive Entwicklung an erster Stelle stehen, werden ignoriert – aus ideologischen Gründen offenbar. So kann auch nicht gesehen werden, dass gerade eine lebendige Familie die beste Voraussetzung für einen gelingenden Bildungsprozess ist. Nebenbei würde so auch der Arbeitswelt der Zukunft besser entsprochen, die in sich gefestigte, autonome Mitarbeiter benötigt, die sich in neue, unbekannte Problemlagen eingeständig hineindenken können, um Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Will man also Familien stärken, müssen die Entscheidungsmöglichkeiten vo Eltern erweitert werden. Die direktive Familienpolitik, die wir heute – mit Unterstützung der Eltern – betreiben, sollte aufgegeben werden. Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre die Entscheidung darüber, wie Eltern Aufgabe und Herausforderung von Elternschaft annehmen wollen, ganz den ihnen übertragen. Über Familie würden wir anders reden und diskutieren, wenn die Idolatrie von Erwerbsarbeit einmal überwunden wäre.

„Niemand kann sich den neuen Fronten im Verteilungskampf entziehen, wenn Vollbeschäftigung herrscht: Die Erwerbstätigen erwirtschaften das Volkseinkommen – und mit ihnen wird man aushandeln müssen, wie viel davon an die Kapitaleigner und also an die fleißig sparenden Rentner der Zukunft fließt.“ An dieser Haltung erkennen wir deutlich, woran unser Gemeinwesen leidet, weshalb wir nicht vom Fleck kommen. Unbegriffen wirkt eine Deutung von Bürger und politischer Gemeinschaft fort, die den Bürger zum Erwerbstätigen degradiert, den Erwerbstätigen hingegen zum Zentrum des Gemeinwesens erhebt. Es ist erstaunlich und gespenstisch zugleich, wie eine erfahrene, reflektierte Journalistin eine vordemokratische Deutung von republikanischem Gemeinwesen fortschreibt, das die Stellung des Einzelnen nicht aus der Souveränität des Volkes, sondern aus der Erwerbstätigkeit. Auch über diejenigen, die sich fürsorglich um ihre Kinder kümmern und damit viel Verzicht leisten auf gesellschaftliche Anerkennung wie berufliches Fortkommen; über diejenigen, die durch bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen, dass es überhaupt viele Dienste in unserem Gemeinwesen gibt, die als marktförmige nicht existieren würden, wird keine Silbe verloren. Wahrlich eine „verkehrte Welt“, in der die Bürger als Kostgänger der Erwerbstätigen verstanden werden.

Wir sehen hieran, wo die tatsächlichen Hürden zur Einführung eines BGE bestehen, die genommen werden müssen. Es sind nicht „die Reichen“, es sind nicht die „Kapitalisten“ oder sonst welche Interessengruppen oder -konstellationen. Es ist der einfache Umstand, dem Bürger nicht die Stellung im Gemeinwesen einräumen zu können, weil der Erwerbstätige über ihn gestellt wird.

Sascha Liebermann