„Jeder Fünfte stirbt vor 69. Lebensjahr“ und einige wichtige Fragen…

…, die in der Diskussion wenig bis gar nicht angesprochen werden. Zuerst einmal ist die Information anlässlich der neueren Diskussion um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters interessant (hier geht es zum Beitrag auf der Website der tagesschau).

Statt die Lebensarbeitszeit zu verlängern und ewig auf dieselbe „Stellschraube“ zu setzen, könnte die Frage gestellt werden, wie die Wertschöpfungsmöglichkeiten, also auch die Arbeitsbedingungen, verbessert werden könnten. Wenn die Chancen dafür verbessert werden, dass jemand seinen Neigungen und Fähigkeiten gemäß einen Beitrag leisten kann, hätte das auch Folgen für die Wertschöpfung, damit auch für die Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen. Darüber hinaus geht es nicht nur darum, die Entfaltung von Leistungsbereitschaft zu fördern (Arbeitsbedingungen), sondern auch um ihre Entstehung, ohne der Vorstellung anzuhängen, dies „steuern“ zu können. Wie also müssten die Bedingungen des Aufwachsens aussehen, damit Bildungsprozesse und damit die Entstehung von Leistungsbereitschaft unterstützt werden? Wie müssten Familien als wichtigster Ort zur Förderung von Bildungsprozessen unterstützt werden? Wie müsste ein Bildungswesen aussehen, dass diesem Zweck entspricht (siehe hier und hier), wie ein Wissenschaftssystem (siehe hier)? Bildungsprozesse, die der Herausbildung von Autonomie dienen, ohne sich vorrangig auf „employability“ zu richten, haben gleichwohl Folgen für Leistungsbereitschaft. Fragen über Fragen, die weiterreichen als die „Stellschraube“ Renteneintrittsalter. Wem das zu „utopisch“ oder weit hergeholt oder gar unerreichbar erscheint, muss nur darauf blicken, auf welches Fundament unsere Demokratie gebaut ist: Selbstbestimmung und Solidarität.

Sascha Liebermann

Rentendiskussion und Industrie 4.0

Die Diskussion um die Rente mit 63 – unter anderem, wie sie in der Sendung „Die Rentner der Zukunft – Arbeit statt Ruhestand?“ am gestrigen Abend bei Günter Jauch – zeigt wieder einmal, wie eingefahren die Denkvoraussetzung sind: alle gehen wie selbstverständlich von der Unveränderbarkeit der Erwerbsarbeitsgesellschaft aus. Niemand der Diskutanten, nicht einmal Norbert Blüm, der immerhin noch die Wahl des Renteneintrittsalters in die Hände des Einzelnen legen wollte, seine Freiheit aber einschränkte durch die Forderung nach Abschlägen bei früherem Renteneintritt, stellte die Beitragsfinanzierung der Rente infrage. Dabei war am gleichen Wochenende Angela Merkel bei der Eröffnung der Hannover Messe zu hören, wie sie von der „smarten Industrie“ und der Industrie 4.0 schwärmte – mit Recht. Aber: Wenn die Abschaffung überflüssiger Arbeit nicht zu überflüssigen Menschen führen soll, dürfen wir Menschen nicht mehr lediglich über Erwerbsarbeit definieren. Auch die Landwirtschaft ist längst ein Vorreiter, in naher Zukunft wird auch dort weitgehend automatisierte Produktion stattfinden. Mit der Forderung nach lebenslangem Lernen ist dem, anders als Angela Merkel meint, nicht zu begegnen. Den Bürgern hingegen die Freiheit zu geben, sich nach eigener Entscheidung und mit eigener Verantwortung zu engagieren – auch in der „smarten“ Produktion der Zukunft, auch in der eigenen Lebenszeit nach einem Engagement in der Erwerbsarbeit, in der immer mehr eben ein produktives Leben führen können und wollen, oder auch neben der Erwerbsarbeit oder statt ihrer –, das ist die Lösung. Und diese erfordert ein einfaches Umdenken: Abschied von der Erwerbsarbeitsfixierung, was für einen Übergang eine Rentenfinanzierung aus Steuern bedeutet und was unmittelbar beginnen kann mit dem steuerfinanzierten Grundeinkommen. Die „smarte Industrie“ wird ja die Produktivität weiter erhöhen, wird die Wertschöpfung steigern. Daraus ein freies Leben zu finanzieren ist leicht möglich – nur gedacht werden muss es. Solche Widersprüche wie die zwischen dem Lob der „smarten Industrie“ und dem Festhalten an der Beitragsfinainzierung der Rente aufzudecken – in privaten wie in öffentlichen Diskussionen –, ist ein Weg, dieses Umdenken voranzutreiben.

Thomas Loer

Altersarmut verhindern, ohne Wettbewerbsverzerrung – ein Leichtes mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Jüngste Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Verhinderung von Altersarmut bei Rentner zeigen wieder einmal, um wie vieles einfacher, Probleme mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen gelöst werden könnten. Von der Leyens Vorschlag sieht, laut Angaben von Financial Times Deutschland (siehe auch den Bericht der Südddeutschen Zeitung), folgendes vor:

„…Dazu gehört zum einen die Kombirente, eine Zuverdienstmöglichkeit für Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Diese vorzeitigen Rentner sollen nun nicht nur 400 Euro abzugsfrei zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, sondern – aufgemerkt, Niedrigverdiener! – bis zur Höhe ihres früheren Bruttoverdienstes aufstocken dürfen.“

Weiter heißt es:

„Etwas mehr Potenzial könnte das zweite Schmerzmittel der Ministerin haben: die Zuschussrente, mit der ab 2013 die Einkünfte von Geringverdienern im Rentenalter auf monatlich 850 Euro aufgestockt werden sollen. Deren Zahl wird bis 2030 um das 26-Fache steigen.“

Wieder werden Bedingungen gesetzt – ein Mindestalter, eine Mindestbeitragszeit, eine Einkommensgrenze. Niedrigverdiener, das sieht auch die FTD, können sich einen früheren Renteneintritt aber schon gar nicht leisten aufgrund der niedrigen Beiträge, die sie bis zum Renteneintritt eingezahlt haben. Auch fragen muss man, inwiefern Wettbewerbsverzerrungen eintreten, weil Rentner mit anderen konkurrieren, die ebenfalls an zusätzlichen Einkommen interessiert sind, aber eine schlechtere Ausgangslage (keine Rente) haben. Welcher Hirnschmalz aufgewandt wird, um bloß nicht das heutige System einer erwerbszentrierten und von Erwerbsbeiträgen abhängigen Rente aufzugeben, zeigt, wie nötig Alternativen sind.

Kritiker der Vorschläge der Bundesarbeitsministerin weisen zwar zurecht darauf hin, wie die umlangenfinanzierte Rente erst abbruchreif erklärt wurde, um dann die private Altersvorsorge aus dem Hut zu zaubern. Doch wenn dann bloß die Rückkehr zur Lohn- und Rentenerhöhung als Kur gefordert werden, wenn also der Idee, den Lebensstandard im Alter zu sichern, das Wort geredet wird, erweisen sich die Kritiker als rückwärtsgewandt im schlechten Sinn. Was wäre denn für diejenigen erreicht, die ihre Sinnerfüllung nicht in Erwerbstätigkeit sehen? Was wäre für die Stärkung unseres Gemeinwesens als Bürgergemeinschaft gewonnen, wenn der Erwerbstätige weiterhin über den Bürger gestellt wird? Die Sicherung des Lebensstandards ist immer einer Absicherung für Erwerbstätige. Für Familien wäre damit ebenfalls nichts gewonnen, weil sie dann noch immer in der Situation steckten, für ihre Kinder nicht zuhause bleiben zu können, wenn sie es wollen. – Einkommensverbesserungen sind wichtig, aber noch wichtiger ist, wie sie erreicht werden, welche Möglichkeiten im allgemeinen damit geschaffen werden, nicht nur für Erwerbstätige, auch für diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen. Darauf gibt das alte System keine befreiende Antwort.

Der Vorschlag eines BGE hingegen schon. Ausreichend hohe Rente von der Wiege bis zur Bahre, für Erwachsene wie Kinder. Nicht nur Altersarmut, Armut im allgemeinen wäre von gestern; ein Renteneintrittsalter wäre überflüssig, weil eine Absicherung sichergestellt wäre, die mehr leistet als die heutige Grundsicherung. Vor allem aber wäre es eine Befreiung der Bürger und eine Relativierung von Erwerbstätigkeit, die so erreicht würde, nicht aber eine Relativierung von Leistung. Denn mit einem BGE ging eine anderes Verständnis von Leistung einher.

Was für dieses Thema gilt, gilt auch für andere, wie die wieder einmal aufgeflammte Diskussion über Lastenausgleich und Solidarpakt (hier und hier) zeigt.

Sascha Liebermann