Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.
Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als „Droge“, ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für „Reiche“. Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.
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