Was ist in wessen Gesicht ein Schlag? Über Hartz IV, Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Vorurteile

Das ist eine Form der Kritik, in der diejenigen, die in derselben Lage sind, gegeneinander ausgespielt werden, ohne jegliche Differenzierung. Hermann Gröhe müsste bekannt sein, wie es um diese Sanktionen steht und welche Versäumnisse ihrem Vollzug unterliegen. Die Sanktionsquote ist äußerst gering:

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Es scheint ans Eingemachte zu gehen,…

…so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. „Eigenverantwortliche Lebensgestaltung“ heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen – ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht es um die Bürger steht, die diesen Status haben, unverfügbar ist er, und dafür überhaupt gar nichts leisten müssen. Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen „Vater Staat“ gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

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